Der Europäische Gerichtshof hat alle Unterschiede zwischen Männern und Frauen aufgehoben, jedenfalls was Versicherungstarife angeht. Bisher sind die Beiträge ein Spiegelbild der Realität: Frauen zahlen mehr für eine private Krankenversicherung als Männer, weil ihr Risiko, krank zu werden, höher ist. Deshalb ist auch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit fü sie teurer.
Männer dagegen zahlen höhere Beiträge für Risiko-Lebenspolicen, weil sie früher sterben und Familienangehörige hinterlassen. Und sie zahlen bei der Kfz-Haftpflicht drauf – selbst wenn sie keinen einzigen Unfall gebaut haben. Damit ist jetzt Schluss. Der Gerichtshof in Luxemburg hat geschlechtsspezifischen Tarifen von Versicherungen einen Riegel vorgeschoben. Diese verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz und seien diskriminierend, lautet das Argument.
Das mag als ein großer Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung wirken. Warum sollen Frauen in der privaten Krankenversicherung mehr bezahlen? Und weshalb bei der Rentenversicherung? Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass völlig unklar ist, wer hier eigentlich diskriminiert wird.
Vor allem aber widersprechen die geforderten Unisex-Tarife der Lebenswirklichkeit und damit dem Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft: der Äquivalenz von Beitrag und Leistung – das bedeutet, dass unterschiedliche Risiken unterschiedlich bewertet werden müssen.
Frauen werden durchschnittlich etwa vier Jahre älter als Männer, das ist eine statistisch belegte Realität. Für Rentenversicherer bedeutet das ganz simpel, dass das angesparte Kapital auch für eine längere Auszahlungsphase ausreichen muss. Für Frauen müssen außerdem Krankenkassen tiefer in die Tasche greifen – unter anderem, weil sie Kinder austragen und gebären.
Künftig werden Männer für spezielle Risiken der Frauen mitbezahlen – und umgekehrt. Die Richter zeigen mit ihrem Urteil, welche absurden Auswüchse eine zwanghaft geschlechterneutrale Rechtsprechung annehmen kann.