Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter. Die Bestimmung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Sie kippten damit eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht.
Der Entscheidung nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Lehrer, Professoren, Richter und andere Arbeitnehmer, die nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen, können ihre Arbeitszimmer also ab sofort steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu erlassen (Az.: 2 BvL 13/09). Laufende Verfahren seien auszusetzen, entschieden die Karlsruher Richter.Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte.
Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.
Reuters/AFP/ras


