Dünnere Decken, weniger Steckdosen, unbeheizte Treppenhäuser: Einfachere Wohnungen sollen Neubau wieder kostengünstiger machen. Dafür legen Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz (beide SPD) am Montag gemeinsam einen Gesetzentwurf vor. Wer baut, soll damit einfach und rechtssicher vereinbaren können, dass man auf bestimmte Komfortstandards verzichtet. Zuvor hatte die ARD über die Vorlage berichtet.

Donnerstag

Wirtschaft in Berlin

Abonnieren Sie kostenlos den Wirtschafts-Newsletter der Berliner Morgenpost

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Damit mehr Wohnraum entstehe, müsse Bauen in Deutschland einfacher und günstiger werden, erklärte Hubig. Die Lösung: Verzichten auf teure Extras, die sich inzwischen auf dem Markt längst etabliert haben, aber nicht zwingend vorgeschrieben sind.

Was genau geplant ist

„Mit dem Gebäudetyp E geben wir Bauherren, Bauunternehmen und Käuferinnen die Freiheit zurück, auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten“, sagte Hubertz. „Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum.“

Die Ministerinnen wollen das Bauvertragsrecht so ändern, dass man einfacher von gesetzlich nicht zwingenden Standards abweichen kann. Bisher scheitere einfaches Bauen oft an rechtlichen Unsicherheiten, heißt es in den Ministerien.

Denn es gilt: Wenn es nicht explizit anders geregelt ist, kann ein Bauherr erwarten, dass sein Haus oder seine Wohnung nach dem üblichen Standard gebaut wird. Als üblich haben sich in den vergangenen Jahren aber hohe Standards eingebürgert, etwa bei Baustoffen oder technischer Ausrüstung.

Was künftig wegfallen könnte

Es geht ausdrücklich nur um Komfortstandards, die das Bauen unnötig teuer machen. Das kann weniger Trittschall im Einfamilienhaus sein, eine niedrigere Deckenhöhe oder der Verzicht auf einen Handtuchtrockner im Bad. Bei Sicherheit und Gesundheit sollen keine Abstriche erlaubt sein, also zum Beispiel bei Brandschutz, Statik, Belüftung oder Licht.

Die Ministerien haben Pilotprojekte ausgewertet – und sie gehen davon aus, dass das einfache Bauen die Kosten für das Gebäude an sich um 10 bis 15 Prozent senken kann. Erwartet wird, dass dann wieder mehr gebaut wird. Denn in Deutschland fehlen mehrere Hunderttausend Wohnungen.

Wann die neuen Regeln gelten sollen

Die beiden Ministerinnen peilen ein Inkrafttreten frühestens Mitte 2027 an. Bis dahin ist aber noch viel zu tun, denn der Gesetzentwurf ist in der Bundesregierung, also mit den anderen Ministerien, noch nicht abgestimmt.

Außerdem dürfen sich jetzt erst einmal die Bundesländer und betroffene Branchenverbände dazu äußern. Der nächste Schritt wäre ein Beschluss im Kabinett, dann würde das Ganze in den Bundestag und den Bundesrat gehen. Den ersten Aufschlag für den sogenannten Gebäudetyp E („E“ wie „Einfach“) hatte bereits vor Jahren die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP gemacht.

Mehr Artikel rund ums Thema Investment:

Skepsis herrscht derweil beim Koalitionspartner, der Union: Ihr Baupolitiker Jan-Marco Luczak (CDU) fürchtet, dass der Gebäudetyp E daran scheitern könnte, dass Bauherren und Firmen ihn ausdrücklich vereinbaren müssen. Er schlägt stattdessen einen gesetzlichen Basisstandard als neues „Normal“ vor. „Wenn dieser eingehalten wird, ist ein Werk mangelfrei.“ Ähnliche Äußerungen kamen aus der Bau- und Immobilienbranche.

dpa/awe