Bei der Rentenreform könnte die Witwenrente künftig durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt werden. Doch genau vor diesem Schritt warnen nun Forscher des ifo‑Instituts. Sie meinen, damit würden die meisten verheirateten Paare in Deutschland finanziell schlechter gestellt werden. „Auch wenn ein Partner in der Ehe von einem Rentensplitting profitiert, würde das Ehepaar als Ganzes in fast allen Fällen verlieren“, sagte Marcel Thum, Leiter der ifo Niederlassung Dresden, am Freitag in München: „Profitieren würde die gesetzliche Rentenversicherung, deren Ausgaben erheblich sinken, sollte die Witwenrente durch ein Rentensplitting ersetzt werden.“
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Zum Hintergrund: Die gesetzliche Rente in Deutschland muss reformiert werden, um das System langfristig zu stabilisieren. Dafür hatte die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt, die Reformvorschläge erarbeitet hat. 33 Vorschläge liegen seit Juni auf dem Tisch. Einer davon betrifft die Hinterbliebenenversorgung. Sie soll demnach durch ein Rentensplitting geregelt, die Witwenrente hingegen abgeschafft werden.
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Rente: ifo warnt vor Abschaffung der Witwenrente
Vor diesem Hintergrund haben die Forschenden des ifo-Instituts ein Rentensplitting als eine mögliche Ausgestaltungsvariante durchgerechnet. Die Studie untersucht den Angaben zufolge verschiedene Ehekonstellationen, etwa nach Heiratsalter, Einkommensunterschieden und Altersabstand der Partner. Auf Grundlage typischer Rentenbiografien zeigt sich: Beim Rentensplitting verlieren die Paare im Lebensverlauf teils einen sechsstelligen Euro-Betrag. Die gesetzliche Rentenversicherung gewinnt spiegelbildlich dazu.

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Nur in einzelnen Fällen, wenn das Paar früh geheiratet habe und der hinterbliebene Partner deutlich weniger verdiene und nur eine kleine eigene Rente aufbaue, wäre das Rentensplitting profitabler. „Je nach Ehekonstellation reichen die berechneten Effekte von einem Plus von rund 153.000 Euro bis hin zu einem Minus von rund 152.000 Euro über das gesamte Leben“, heißt es in der Mitteilung. Wichtig: Wie die Bundesregierung ein Splitting-Modell ausgestalten würde, ist noch unklar.
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Beim Rentensplitting teilen sich Partner die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche jeweils zur Hälfte. Die Witwen- oder Witwerrente, bei der bis zu 55 Prozent der Rente des Verstorbenen an den hinterbliebenen Partner gehen, fällt dabei weg. Die Rentenansprüche aus der Zeit vor der Eheschließung bleiben unangetastet.
lro/epd









