Gesetzeslücken gelten gemeinhin als schädlich, vor allem für die vermeintlich Schwachen der Gesellschaft. Dass sich das aber nicht immer so einfach sagen lässt, zeigt eine Regelung, die die Bundesregierung mit der Pflegereform abschaffen will. Laut dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett Ende September beschlossen hat, würde eine Regelung abgeschafft werden, von der seit zehn Jahren viele pflegende Angehörige im Rentenalter profitieren.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Die Pflegekasse zahlt Ruheständlern auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bislang für die Pflege unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Rentenpunkte. Eine Voraussetzung ist, dass sie auf mindestens 0,01 Prozent ihrer Rente verzichten. Damit sind sie Teilrentner und können für ein Jahr Pflege je nach Pflegegrad 0,17 bis 0,91 Entgeltpunkte erhalten. Das macht derzeit ungefähr 7 bis 39 Euro aus, die die pflegenden Rentnerinnen und Rentner im Monat nach einem Jahr Pflege mehr haben.

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VdK-Chefin Bentele: Streichung wäre hochgradig unsolidarisch

Die Regelung greift ab Pflegegrad 2, und die pflegenden Angehörigen müssen der Tätigkeit mindestens zehn Stunden pro Woche und verteilt auf mindestens zwei Tage nachgehen. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden und darf nicht erwerbsmäßig sein. Nebenbei dürfen die Pflegenden nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Mehrere Verbände kritisieren die geplante Abschaffung dieser Regelung. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele, sagte dieser Redaktion: „Falls die Bundesregierung diese Rentenart streicht, wird es diejenigen treffen, die den wertvollen Dienst der häuslichen Pflege ihrer Familienmitglieder leisten. Wir alle wissen, dass die Pflege von Angehörigen mit erheblichen finanziellen und psychischen Belastungen verbunden ist. Eine Streichung der Teilrentenlösung wäre hochgradig unsolidarisch.“

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Verbraucherzentrale-Expertin spricht von „falschem Signal“

Es sei „das falsche Signal, pflegenden Angehörigen künftig die Möglichkeit zu nehmen, für ihre Pflegearbeit weitere Rentenansprüche zu erwerben“, sagte Christiane Rock, Pflegeexpertin im Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dieser Redaktion. „Gerade ältere Menschen pflegen häufig ihre Partnerinnen und Partner oder Eltern. Dafür verdienen sie Anerkennung und soziale Absicherung. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass diese wichtige gesellschaftliche Leistung auch im Alter angemessen berücksichtigt wird.“           

In dem neuen Pflegeneuordnungsgesetz der Bundesregierung nennen die Autoren aus dem Haus von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) die Abschaffung der Regelung eine „Korrektur der nicht intendierten Folgen der ‚Flexirente‘“, die seit dem 1. Januar 2017 gilt. Die Pflegeversicherung spare bis 2030 jährlich 150 Millionen Euro ein – also 600 Millionen Euro.

Laut Pflege-Gesetz „eine unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit“

Das Gesetz zur sogenannten Flexirente sollte den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten „und ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus interessant“ machen, heißt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Dass dies nicht nur für Erwerbstätige galt, sondern auch für pflegende Angehörige, die als Teilrentner das Höchstalter für den Renteneintritt schon erreicht hatten, öffnete die Gesetzeslücke, die das Gesundheitsministerium nun schließen will.

„Pflegepersonen“ hatten „eine unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung“ erhalten, heißt es nun in dem Gesetzentwurf. Damit solle ab dem 1. Januar 2027 Schluss sein. Die Pflegeversicherung zahle danach nur noch „längstens bis zum Bezug einer Rente wegen Alters und dem Erreichen der Regelaltersgrenze“. Für pflegende Frührentner soll sich also nichts ändern.

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Unverständnis und weitere Kritik der Verbände

Bentele zeigte ihr Unverständnis für die Begründung der Bundesregierung, die Teilrentenlösung sei eine gesetzgeberische Lücke und werde deshalb geschlossen. „Das sieht der VdK nach zehn Jahren gelebter Praxis anders: Diese Regelung ist seit Jahren bekannt und wird sowohl von uns als auch von der Rentenversicherung in Beratungen berücksichtigt.“

Christiane Rock vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte, es gebe pflegende Angehörige im Rentenalter, die darauf angewiesen seien, ihre Rente aufzustocken. Mit der geplanten Neuregelung würden sie vor die Überlegung gestellt werden, entweder ihre Angehörigen nicht weiter zu pflegen oder das Risiko einer zu geringen Altersvorsorge in Kauf nehmen zu müssen. „Insgesamt braucht es eine dauerhafte und gerechte Finanzierung der Pflege“, so die Pflegeexpertin.