Die Vertreter von Medizinern und Krankenkassen müssen sich bis Ende August auf eine Neuordnung der Honorare einigen. Die Ärzte können dabei auf die Unterstützung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bauen.

Dies geht aus einer Antwort von Schmidts Ministerium auf eine kleine Anfrage des FDP-Gesundheitspolitikers Daniel Bahr hervor. Darin heißt es, das Ministerium werde die derzeit laufenden Honorarverhandlungen „intensiv begleiten“ und auf eine „der Zielsetzung der Gesundheitsreform entsprechende Beschlussfassung hinwirken“. Das Ergebnis der Verhandlungen werde anschließend „überprüft“ und danach beurteilt, ob „weiterer Handlungsbedarf besteht“. Das bedeutet: Das Ministerium plädiert für eine Anhebung der Honorare. Es stellt sich damit ausdrücklich gegen den Spitzenverband der Krankenkassen, der pauschale Honorarsteigerungen ablehnt.


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will für die 145.000 niedergelassenen Mediziner und Psychotherapeuten 4,5 Mrd. Euro mehr Honorar herausschlagen. Nach Vorstellung von Schmidt und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll es einen Zuschlag von 2,5 Mrd. Euro geben. Bisher bekommen die Mediziner in den Praxen pro Jahr 23 Mrd. Euro. Bei den Honorarverhandlungen zwischen Ärzten und Krankenkassen gab es bisher keine Annäherung. An diesem Donnerstag kommen beide Seiten zum ersten Mal mit neutralen Sachverständigen im „Erweiterten Bewertungsausschuss“ zusammen. Bis Ende August muss dieser Ausschuss sein Verhandlungsergebnis präsentieren. Der Vorsitzende des Gremiums, der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem, sagte, er erwarte „schwierige Verhandlungen“. Trotz des politischen Versprechens an die Ärzte ist für ihn eine deutliche Aufstockung noch nicht ausgemacht. „Die entscheidende Frage ist, ob die Honorarreform mit einer höheren Vergütung einhergehen wird“, sagte er. Die Chefin des Kassenverbands, Doris Pfeiffer, wehrte sich erneut gegen Honorarsteigerungen. Sie warnte: „Wenn das Honorar in einzelnen Regionen höher ausfällt, müssen die betroffenen Krankenkassen dies aus Zusatzbeiträgen bezahlen, denn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sind bundesweit gleich.“

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen müssen sich die Versicherten auf Mehrausgaben einstellen, auch das ließ das Ministerium verlauten. In der Stellungnahme zu Bahrs Anfrage heißt es, dass es durch das neue Vergütungssystem der Ärzte zu einer Steigerung der Kassenbeiträge kommen könne. „Die erforderlichen Honorarsteigerungen werden nicht mehr durch den Grundsatz der Beitragssatzstabilität begrenzt.“ Grund sei das Ende des Budgets für Ärztehonorare. Festhalten will das Ministerium an Plänen, die Honorare von Ärzten zu vereinheitlichen. Die derzeit bestehenden Vergütungsunterschiede zwischen Regionen, Arztgruppen und Krankenkassenarten seien „allenfalls historisch erklärbar“, heißt es. Es gebe dafür keine „nachvollziehbare Begründungen“.