Wolfgang Römer hatte das Desaster kommen sehen. Bei einer Anhörung im Bundestag vor gut einem Jahr bekam der damalige Ombudsmann für Versicherungen die Einzelheiten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes zu sehen. Es sollte Verbraucher davor schützen, zu spät die Einzelheiten ihrer Police zu erfahren. Künftig sollten Kunden schon beim Abschluss den gesamten Vertrag durcharbeiten können. Je nach Police sind das jedoch 30 bis 100 Seiten Papier. "Kein Mensch liest Versicherungsvertragsbedingungen", sagte Römer damals. Er behielt recht.

Seit fast einem Jahr gilt nun beim Abschluss von Versicherungspolicen das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Und viele Kunden werden mit Bergen von Papier überschüttet, Vermittler stöhnen über das Hin und Her von Bestätigungsschreiben. Selbst bei Verbraucherschützern regt sich Unmut.


Dabei zielte das Gesetz in die richtige Richtung. Bisher wurden Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen stets erst mit der Police überreicht. Nach Ansicht von Verbraucherschützern kauften die Kunden so die Katze im Sack. Seit Jahresanfang gilt nun das Antragsmodell. Dabei müssen die Unterlagen bereits vor der Unterschrift unter einen Vertrag überreicht werden. Doch nun zeigt sich, dass das Problem nicht der Zeitpunkt der Lektüre, sondern schlicht die Komplexität der Versicherungsbedingungen ist. Für jeden Vertragsabschluss schleppt ein Vermittler – je nach Art der Police – zwischen 30 und 100 Seiten Papier mit sich herum.


Versicherungsmakler Berthold H. Wagner von VIP Consult etwa stößt mit den von ihm mitgebrachten Unterlagen nur auf Desinteresse: "Mit Sicherheit gibt sich niemand die Mühe, das zu lesen." Ohnehin sei der Informationswert für den Kunden gar nicht zu durchschauen. Wagner: "Man schützt den Verbraucher einfach tot." Zudem sehe die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie eine schriftliche Dokumentation überhaupt nicht zwingend vor.

Auch die Verbraucherschützer sind mit den neuen Regeln nicht glücklich. Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin, moniert: "Wenn ein Kunde verschiedene Angebote miteinander vergleichen will, kann er nicht bei jedem erst mal 20 Seiten Informationen lesen." Schon Ende vergangenen Jahres hatte der Verband in einer Stellungnahme gemahnt, über den Informationspflichten dürfe die Transparenz nicht verloren gehen: "Dem Verbraucher ist nicht damit geholfen, wenn ihm ein überfrachteter, nicht geordneter Informationskatalog überreicht wird."


So mancher Anbieter von Finanzberatung nutzt deshalb zur Ankurbelung seines Geschäfts verstärkt oder sogar flächendeckend eine Grauzone im Gesetz. Das VVG lässt nämlich ausdrücklich einen Kundenverzicht auf allzu detaillierte Informationen zu. Allerdings hatten Verbraucherschützer schon im Vorfeld deutlich gemacht, einen möglichen Missbrauch unverzüglich anzuprangern. Dann müsse der entsprechende Paragraf notfalls wieder abgeschafft werden.


Kritik an einer großzügigen Auslegung des neu gewonnenen Verbraucherschutzes kommt aber auch aus der Beraterbranche selbst. Michael Frahnert etwa, Vorstandschef des Kölner Finanzdienstleisters OVB, lehnt diese Art von Zweckentfremdung als Verkaufsvehikel ab: "Sollten wir bei einzelnen Vermittlern eine Häufung von Verzichtserklärungen feststellen, werden wir massiv dagegen vorgehen." Dabei sind die bürokratischen Folgen der durch das VVG produzierten Papierschwemme nicht nur für die Kunden, sondern auch für die Vermittler mehr als unerfreulich. Und deren Stimmen mehren sich. Versicherungsmakler Ulrich Brock steht dafür geradezu beispielhaft. Im Fachjournal "Versicherungsmagazin" forderte er kürzlich verzweifelt: "Lasst uns endlich wieder den Kunden betreuen und beraten!" Und Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute, sieht für seine Zunft sogar schon dunkle Wolken aufziehen: "Einzelkämpfer haben kaum noch Chancen, wirtschaftlich klarzukommen."

Das Gesetz wirbelt die Branche durcheinander

So geht der Trend auch bei Versicherungsvermittlern immer stärker in Richtung Kooperation. Von den Problemen, die andere mit der neu geschaffenen Bürokratie haben, profitieren etablierte Pools und Finanzdienstleistungsunternehmen. So verbuchte der Verband Verbraucherorientierter Versicherungs- und Finanzmakler (VVV) bereits im vergangenen Jahr einen Mitgliederzuwachs um 25 Prozent. Vorstandschef Hartmut Goebel zählt 170 Unternehmen mit durchschnittlich vier bis sechs Vermittlern.

So wirbelt das neue Gesetz eine ganze Branche Durcheinander. Auch der kürzlich vom Schweizer Versicherer Swiss Life übernommene Finanzdienstleister AWD hofft auf Expansion. Dessen Vorstandschef Carsten Maschmeyer wirbt sogar mit einer persönlich angelegten Anzeigenkampagne unter Angabe seiner eigenen Mailadresse und Rufnummer um neue Vermittler. Und er ist überzeugt: "Viele kleinere Finanzdienstleister werden die neuen gesetzlichen Anforderungen aus der EU-Richtlinie nicht erfüllen können."

Maschmeyers Konkurrent Michael Frahnert, OVB, geht einen anderen Weg: "Wir wollen kein Wachstum um jeden Preis." Bei Firmenübernahmen stelle sein Unternehmen hohe Qualitätsansprüche. Dass die Zahl seiner Berater 2007 nicht gestiegen ist, führt er auf die härteren Anforderungen zurück.