Der Streit zwischen der angeschlagenen Mittelstandsbank IKB und ihren Kleinaktionären eskaliert. Die von massiven Kursverlusten frustrierten Anteilseigner werfen dem Vorstand vor, die Lage des Instituts zu beschönigen. Um das Management unter Druck zu setzen, wollen sie nach Informationen von Morgenpost Online Anfang dieser Woche sogar einen Insolvenzantrag stellen. Der Haken daran: Das dürfen die Aktionäre einer Bank eigentlich gar nicht. Banker werfen den Anlegern daher vor, sie betrieben nur Effekthascherei, um eine "Schutzgelderpressung“ voranzutreiben.

Die IKB hatte sich in großen Stil mit US-Ramschhypotheken verspekuliert und stand seit vergangenem Sommer mehrfach kurz vor dem Aus. Der Aktienkurs ist von einst über 30 auf nur noch drei Euro eingebrochen. In den nächsten Wochen soll das Institut verkauft werden. Doch ausgerechnet jetzt könnten die juristischen Scharmützel mit Fonds und privaten Kleinanlegern zu einem Störfeuer werden.


Der Streit entzündet sich derzeit vor allem an der für August geplanten Kapitalerhöhung um bis zu 1,5 Mrd. Euro. Die Kleinaktionäre halten deren Bedingungen für unfair: Sie bevorzugten die staatliche Förderbank KfW, die mit rund 45 Prozent der Anteile mit Abstand größte IKB-Aktionärin ist – und deren Milliardenhilfen es der Mittelstandsfinanzierer verdankt, dass er nicht längst Pleite ist. Die Klagen der Minderheitseigner verhindern bisher allerdings, dass die von der Hauptversammlung im März beschlossene Kapitalerhöhung offiziell ins Handelsregister eingetragen wird.


Das frische Geld ist für die IKB von existenzieller Bedeutung. Bereits bei der Hauptversammlung hatte der damalige Aufsichtsratschef Ulrich Hartmann betont: „Wenn wir die Kapitalerhöhung nicht beschließen, ist dieses Unternehmen am Ende.“ Vor Gericht legen die IKB-Anwälte nun noch einmal nach: Sollte die Kapitalerhöhung platzen, wäre die Mittelstandsbank „nach aktueller Liquiditätsvorschau bereits im August 2008 insolvent“, heißt es in der Argumentation der Juristen, die Morgenpost Online vorliegt. Daran entzündet sich die Kritik der Anleger: Da die Kapitalerhöhung wegen der anhängigen Klagen keineswegs in trockenen Tüchern sei, drohe der IKB die Zahlungsunfähigkeit. „Darüber hätte der Vorstand längst informieren müssen“, sagt einer der klagenden Aktionäre. Deshalb wolle man nun Anfang der Woche selbst einen Insolvenzantrag stellen. „Für uns geht es darum, ob unsere Aktien noch drei Euro oder bald nur noch zehn Cent wert sind.“

Tatsächlich läuft es mit der Kapitalerhöhung bislang alles andere als rund. Die IKB-Anwälte gehen ihren Unterlagen zufolge selbst nicht mehr davon aus, dass das Landgericht Düsseldorf kurzfristig über die Einsprüche der Aktionäre entscheidet. Sie haben deshalb nach Informationen von Morgenpost Online inzwischen direkt Kontakt zu den für das Düsseldorfer Handelsregister zuständigen Richtern aufgenommen, um die Geldspritze zu retten.

Die IKB-Führung gibt sich allerdings zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass die Kapitalerhöhung im August kommt und entsprechend rechtzeitig ins Handelsregister eingetragen wird“, sagte Vorstandschef Günther Bräunig vergangene Woche. Von einer falschen Darstellung der Lage will man im Umfeld der Bank daher nichts wissen.

Das Getöse um einen Insolvenzantrag wird in Finanzkreisen gar als „Verzweiflungstat“ der klagenden Aktionäre belächelt. Auch ein IKB-Sprecher sagt: „Wir gehen davon aus, dass Anteilseigner einen solchen Antrag gar nicht stellen dürfen.“ Denn während bei einem normalen Unternehmen jeder Gläubiger die Insolvenz beantragen kann, gibt es für Banken Spezialvorschriften: Einen solchen Antrag darf hier nach gängiger Auffassung die Finanzaufsicht BaFin stellen. Bei der Behörde sei eine vermeintliche Zahlungsunfähigkeit der Bank derzeit jedoch kein Thema.