Nach Expertenmeinung ist die Zahl von Kindesmisshandlungen in den vergangenen Jahren nicht signifikant gestiegen. Doch die Zahl der Fälle, die angezeigt und damit bekannt werden, hat zugenommen. Und auch bei den Jugendämtern hat es offenbar einen Bewusstseinswandel gegeben.


Denn nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wird immer mehr Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder aberkannt. So ordneten die Familiengerichte auf Antrag der Jugendämter 2007 in rund 10.800 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Das waren 12,5 Prozent mehr als 2006 und sogar knapp 23 Prozent mehr als 2005. Wäre es allein nach den Jugendämtern gegangen, hätte die Zahl sogar noch höher gelegen: Sie stellten knapp 12.800 Anzeigen auf Sorgerechtsentzug, das waren 18,5 Prozent mehr als 2006 und 30 Prozent mehr als 2005.

Dass die öffentliche Debatte dabei eine Rolle spielt, legen die Differenzen zwischen den einzelnen Bundesländern nahe. In Bremen, wo der zweijährige Kevin im Herbst 2006 tot in einem Kühlschrank aufgefunden worden war, hat sich die Zahl der Sorgerechtsentzüge mehr als verdoppelt, von 56 Fällen im Jahr 2006 auf 126 Fälle im Jahr 2007. Nach Bremen folgen Niedersachsen mit einer Zunahme von 31 Prozent und Thüringen mit plus 30 Prozent. Dagegen sank die Zahl der Sorgerechtsentzüge in Schleswig-Holstein um 18, in Berlin um 15 und in Sachsen-Anhalt um 14 Prozent.

Die oftmals als träge gescholtenen, tatsächlich häufig personell unterbesetzten Jugendämter waren 2007 auch bei den sogenannten Inobhutnahmen deutlich stärker zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aktiv als im Vorjahr. Rund 28200 Minderjährige und damit 8,4 Prozent mehr als 2006 wurden kurzfristig in staatliche Obhut genommen. Geradezu explodiert ist 2007 die Zahl der sogenannten Herausnahmen, bei denen Kinder und Jugendliche gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen wurden. Sie verdreifachte sich fast von 151 auf 435.

Zu der Reihe spektakulärer Kindesmisshandlungen, die in jüngster Vergangenheit für Aufsehen gesorgt hatten, zählt auch der Fall Lea-Sophie aus Schwerin. Erst in dieser Woche waren die Eltern, die das fünfjährige Mädchen im November 2007 hatten verhungern lassen, zu Haftstrafen von jeweils elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Schwerin alle Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes eingestellt hat. Aus ganz Deutschland waren 46 Strafanzeigen gegen Behördenmitarbeiter gestellt worden, unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung. Dem Jugendamt war vorgeworfen worden, trotz Hinweisen auf die Gefährdung des Kindeswohls nicht konsequent eingeschritten zu sein. Es gebe aber keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten im Zusammenhang mit dem Hungertod der Fünfjährigen, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek.

An dieser Entscheidung wurde gestern Kritik laut. Silvio Horn, Mitglied des Lea-Sophie-Untersuchungsausschusses der Stadtvertretung, mahnte, es dürfe nicht der Eindruck bleiben, das Jugendamt habe sich korrekt verhalten. „Ich hätte mir eine kritische Bemerkung der Staatsanwaltschaft gewünscht, etwa: ,Wir stellen die Ermittlungen ein. Es gab jedoch schwere Versäumnisse im Amt, die aber unter der strafrechtlichen Schwelle liegen'“, sagte Horn.