Es gebe keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.
Erst am Mittwoch hatte das Landgericht Schwerin die Eltern von Lea-Sophie wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener zu jeweils elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Insgesamt hatten 46 Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung gegen Jugendamtsmitarbeiter vorgelegen.
Wären Mitarbeiter des Jugendamtes den Hinweisen von Lea-Sophies Großeltern im November 2006 und Sommer 2007 nachgegangen, hätten sie ein ausreichend ernährtes Mädchen vorgefunden.
Erst nach der Geburt ihres Bruders im September 2007 hatte Lea-Sophie begonnen, Nahrung zu verweigern. Ein anonymer Hinweis vom 12. November an das Jugendamt hatte nicht Lea-Sophie, sondern ihrem kleinen Bruder gegolten. Am 20. November war die Fünfjährige an Auszehrung gestorben.
ap/dpa/kami




