Die 24-jährige Mutter und der 26-jährige Vater hätten sich des Mordes durch Unterlassen schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Jörg Seifert in seinem Plädoyer vor dem Landgericht. Sie hätten ihre Tochter „gefühllos“, „unbarmherzig“ und „gleichgültig“ in der eigenen Wohnung verhungern lassen.
Die Verteidiger hingegen beantragten, die Strafe auf je acht Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen zu begrenzen. Sein Urteil will das Landgericht Schwerin am Mittwoch verkünden.
Der Fall der in der Wohnung ihrer Eltern verhungerten und verdursteten Lea-Sophie hatte für bundesweites Aufsehen gesorgt. Bei der Obduktion wog das Mädchen nur 7,3 Kilogramm, was dem Gewicht eines 18 Monate alten Kindes entspricht. Seit der Geburt ihres Bruders Justin Ende September 2007 hatte Lea-Sophie offenbar aus Eifersucht weitgehend das Essen verweigert.
„Es wäre so einfach gewesen, Lea-Sophie zu retten“, sagte Seifert. Aber die Eltern Nicole G. und Stefan T. hätten die „Hilferufe“ des Mädchens nach Zuwendung ignoriert und sie schon mehrere Wochen vor ihrem Tod allein gelassen. Lea-Sophie müsse grausam gelitten haben. Zum Hungergefühl seien die Schmerzen durch die zahllosen Liegegeschwüre und die seelischen Qualen durch die Ablehnung der Eltern gekommen. Das Dahinsiechen ihrer Tochter müssten G. und T. bereits mitbekommen haben, als sie noch zu retten gewesen sei, sagte der Anklagevertreter.
Die Verteidiger hingegen argumentierten, die Eltern hätten erst ein bis zwei Wochen vor dem Tod von Lea-Sophie erkannt, dass diese sterben könnte. Dies hätten sie dann „billigend in Kauf genommen“. Zugleich aber hätten sie nicht gewollt, dass ihre Tochter stirbt.
Der Anwalt von Nicole G., Ulrich Knye, sagte, die Eltern hätten lange gehofft, dass das Mädchen wieder zu essen anfangen und alles „wie früher“ würde. Kurz vor ihrem Tod aber hätten sie sich geschämt, ihr Versagen als Eltern zugeben zu müssen. Außerdem hätten sie Angst gehabt, dass ihnen ihre Kinder weggenommen werden. Zudem hätten sie – wenn auch zu spät – am 20. November selbst den Notarzt alarmiert. Knye bestritt auch, dass die Tötung von Lea-Sophie im juristischen Sinne „grausam“ war. Dies macht einen wichtigen Unterschied bei der Einschätzung aus, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt.
Anwalt Matthias Macht, der den Vater vertritt, beschrieb die Angeklagten als konfliktscheue Einzelgänger, die einer „penetranten Einmischung“ durch die Adoptiveltern der Mutter ausgesetzt waren. Häufig habe es Streit gegeben, weil die Adoptiveltern G. und T. für unfähig gehalten hätten, Lea-Sophie zu erziehen. Ihr Großvater hatte seit November 2006 mehrfach erfolglos das Schweriner Jugendamt um Hilfe gebeten, weil er seine Enkelin unterentwickelt fand. Dieser Schritt sei „unbegründet und in der Wirkung fatal“ gewesen, weil sich die kleine Familie danach mehr und mehr abgekapselt habe, sagte Macht.
Staatsanwalt Wulf Kollorz stimmte dem zu. Wenn der Großvater nicht ständig „belagernd vor der Tür gestanden hätte“, hätten sich die Angeklagten möglicherweise anders verhalten, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft vertrat im Übrigen die Ansicht, dass das Jugendamt keine Mitschuld am Tod des Mädchens treffe. Es habe für das Amt keinen Grund zum Eingreifen gegeben. Lea-Sophie sei bis September 2007 gesund und gut behütet aufgewachsen. Die Schweriner Stadtvertretung hatte dagegen im März eine Mitschuld des Jugendamts nicht ausgeschlossen. Im April war dies Anlass für ein Bürgerbegehren, bei dem Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) abgewählt wurde.
dpa/ap/ddp/kami




