Der Urteilsspruch bleibt nur knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte wegen dieser Verbrechen 13 Jahre Haft gefordert. Dagegen sah die Verteidigung eine Verurteilung wegen Totschlags zu acht Jahre Gefängnis für ausreichend an.
Der Richter argumentierte, die Eltern hätten aus Angst, dass ihnen die Tochter und ihr im September 2007 geborener Bruder weggenommen würde, und auch aus Scham gehandelt. Die Mutter sei von der Reaktion ihrer Tocher überfordert gewesen. Der Angeklagte habe die Verantwortung auf seine Partnerin abgeschoben.
Die Eltern hatten in dem Prozess eingeräumt, tatenlos zugesehen zu haben, wie ihre Tochter seit der Geburt ihres zweiten Kindes im September 2007 immer mehr abmagerte und verhungerte. Als der Vater am 20. November 2007 den Notarzt rief und das Kind ins Krankenhaus bringen ließ, war es schon zu spät für eine Rettung. Dass sie nicht rechtzeitig einen Arzt riefen, begründeten sie mit Scham vor dem eigenen Versagen und der Angst, dass ihnen die Kinder weggenommen würden.
Lea-Sophie hatte die ersten zwei Lebensjahre bei den Adoptiveltern von Nicole G. verbracht. Diese hatten die damals 18-Jährige dazu gedrängt. Mit 20 jedoch entschied sich Nicole G., Lea-Sophie selbst aufzuziehen, und zog mit Stefan T. in eine eigene Wohnung. Das junge Paar wollte beweisen, dass es allein ihr Leben bewältigen würde, und hatte den Adoptiveltern Hausverbot erteilt.
Nur noch 7,3 Kilogramm Gewicht
Stefan T. hatte als Angeklagter ausgesagt, er habe die Lebensgefahr für seine Tochter erkannt, aber die Verantwortung für das Kind auf seine Lebensgefährtin abgewälzt. Ebenso wie die Mutter habe er gehofft, dass Lea-Sophie von alleine wieder essen und trinken würde. Am Ende wog das Kind nur noch 7,3 Kilogramm, die Hälfte des Normalgewichts einer Fünfjährigen, und hatte einen Oberarmdurchmesser von 2,2 Zentimetern. Ihr Körper war von Hungerödemen gezeichnet, an Gesäß und Rücken hatte sie kotverschmutzte Durchliegegeschwüre bis auf die Knochen.
Die Mutter hatte zunächst im Prozess geschwiegen, aber schließlich erklärt, sie bedauere, nichts unternommen zu haben. „Ich habe immer geglaubt und gehofft, dass Lea-Sophie schon wieder essen wird und die Wunden am Körper heilen werden.“ In psychiatrischen Gutachten war den Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert worden.
Die Großeltern von Lea-Sophie hatten sich an das Jugendamt gewandt, weil sie ihre Tochter für überfordert hielten. Ein Sonderausschuss des Schweriner Stadtparlaments kam später zu dem Schluss, dass Lea-Sophie noch leben könnte, wenn das Jugendamt sachgerecht gearbeitet hätte. Oberbürgermeister Norbert Claussen wurde abgewählt, der Sozialdezernent versetzt.
Psychiatrische Gutachter hatten dem Paar volle Schuldfähigkeit attestiert. Laut Aussagen eines Sachverständigen hat die Angeklagte die Situation Lea-Sophies vor deren Tod „real wahrgenommen“ und auch gewusst, dass sie Hilfe hätte holen müssen.
Lea-Sophies Tod hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über Kindeswohlgefährdung ausgelöst. Der Fall führte Ende April zur Abwahl von Schwerins Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) wegen seines umstrittenen Krisenmanagements und nach der massiven Kritik an der Arbeit des Jugendamtes.
Der Kinderschutzbund forderte mit Blick auf den Fall, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das Kindeswohl, wie es derzeit im Grundgesetz formuliert sei, sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, sagte der Vorsitzende der Organisation, Heinz Hilgers, dem Sender NDR Info. „Wir müssen sehen, dass wir im Verhältnis zum Elternrecht das Kinderrecht stärken.“ Als Beispiel nannte er die UN-Konvention, in der die Rechte der Kinder ebenfalls ausformuliert seien. „Eine Grundgesetzänderung ist erst einmal ein Auftrag an die Politik, alle Gesetze zu überprüfen, ob sie denn den Kinderechten noch gerecht werden.“
ap/dpa/afp/kami




