WOHNEIGENTUM – Wolfgang M. ist mit seiner Familie gerade von einer Miet- in eine Eigentumswohnung in Steglitz gezogen und macht sich nun Gedanken über seinen persönlichen Versicherungsstatus. Ändert sich dieser jetzt und müsste er eventuell die Hausrat- oder die Haftpflichtversicherung anpassen, fragt er, und ist nun eventuell noch eine weitere Versicherung nötig? Der Wert der Güter in der Wohnung hätte sich nur ein wenig erhöht, dafür sei die neue Wohnung etwas kleiner als die alte. Dass Eigentum für Versicherer offenbar eine Rolle spielt, hat M. schon einmal erlebt, als er beim Abschluss einer neuen Kfz-Haftpflichtversicherung vor zwei Jahren von dem Versicherer für die Beitragsberechnung gefragt wurde, ob er als Fahrzeughalter Wohneigentum besitze. Wolfgang M. möchte wissen, warum das für die Versicherer von Belang ist.
Eva Bell von der Verbraucherzentrale Berlin erklärt die Sachlage: „Mit seiner Vermutung liegt Wolfgang M. richtig: Tatsächlich ergeben sich durch seinen Umzug Änderungen für seine bestehenden Versicherungen. Außerdem kann der Umstand, dass er Eigentum erworben hat, dazu führen, dass er sich zusätzlich absichern sollte.
Höhe der Hausratversicherung hängt von Wohnungsgröße ab
Zunächst muss er unverzüglich alle Versicherer, bei denen er Verträge hat, über den Umzug und seine neue Adresse informieren. Seine Hausratversicherung geht automatisch auf die neue Wohnung über. Er muss dem Versicherer aber die Größe der neuen Wohnung mitteilen; durch eine geringere Quadratmeterzahl spart er möglicherweise Beiträge. Wenn er keinen ‚Unterversicherungsverzicht‘ vereinbart hat, sollte er prüfen, ob die Versicherungssumme dem nun wertvolleren Hausrat noch entspricht. Auch sollten die M.s der Versicherung Eigenschaften der neuen Wohnung mitteilen, die das Schadensrisiko erhöhen könnten – das können zum Beispiel andere Türschlösser sein, die einen geringeren Sicherheitsstandard haben als in der alten Wohnung.
Der Haftpflichtversicherung muss Wolfgang M. nur die neue Adresse mitteilen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich durch den Umzug ein anderer Beitrag ergeben, je nachdem, wie der Versicherer das Schadensrisiko am neuen Wohnort einstuft. Nach dem Wohneigentum fragt der Versicherer in aller Regel deshalb, weil er das Kfz-Schadensrisiko für Wohnungseigentümer geringer einstuft als für Mieter. Wahrscheinlich verringert sich also dadurch, dass er eine Wohnung gekauft hat, sein Beitrag.
Absicherung für Kreditfinanzierung
Da Herr M. nicht nur umzieht, sondern auch Eigentümer wird, können zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein: Wurde die neue Wohnung mit einem Kredit finanziert, sollte er sich absichern für den Fall, dass durch Krankheit oder Tod ein Erwerbseinkommen wegfällt. Diese Absicherung übernehmen eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung.
Die neue eigene Wohnung selbst ist ein großer Vermögenswert, der gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden versichert sein sollte. Dafür gibt es die Wohngebäudeversicherung. Die dürfte aber von der Eigentümergemeinschaft, in die Wohnungseigentümer eintreten, bereits für das Gesamtobjekt abgeschlossen sein, darum müssen sich die einzelnen Eigentümer in der Regel also nicht selbst kümmern. Gleiches gilt für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und – bei Ölheizung – die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.“
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