Hella R., Mariendorf : 1992 haben wir eine Eigentumswohnung erworben. Mit Genehmigung der Hausverwaltung wurde der Heizkörper aus der Küche entfernt, weil wir den Platz für Schränke brauchten. Nach Vorlage der Heizkostenabrechnung für 2014 wurde der Verbrauch des Heizkörpers in der Küche geschätzt, obwohl dort keiner mehr vorhanden ist. Der einzige Heizkostenverteiler befindet sich im Wohnzimmer. Die kleine Küche ist von dort offen zugängig. Die Ablesung erfolgt somit über das Wohnzimmer. Laut der mit der Messung beauftragten Firma muss nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verbrauch geschätzt werden, auch wenn kein Heizkörper vorhanden ist. Nach der Heizkostenabrechnung wurden die Einheiten nach dem Hausdurchschnitt geschätzt. Ich verstehe das nicht, da in den vergangenen Jahren keine Schätzung vorgenommen wurde. Wenn dies nun gesetzlich so vorgeschrieben ist, wie wird dann geschätzt?

Carsten Brückner, Chef von „Haus und Grund“: Die Regelungen zur Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten schreiben eine Abrechnung teilweise nach Verbrauch und teilweise nach der Wohnfläche beziehungsweise der beheizten Fläche vor. Lässt sich der Verbrauch einer bestimmten Verbrauchsstelle nicht durch Ablesung ermitteln, eröffnet die Heizkostenverordnung die Möglichkeit der Verbrauchsschätzung. Diese setzt aber voraus, dass eine Verbrauchsstelle vorhanden ist, die durch eine Ablesung nicht erfasst werden kann.

Ohne Heizkörper keine Schätzung

Ist die gesamte Verbrauchstelle (hier: der Heizkörper) jedoch entfernt worden, kommt auch kein Verbrauch in Betracht, der mittels einer Schätzung zu ermitteln ist. Wenn die Küche über ein anderes Zimmer mitbeheizt wird, dann ist der Verbrauch bereits über den anderen Heizkörper erfasst. Eine Schätzung der nicht mehr vorhandenen Küchenverbrauchsstelle kommt dann nicht mehr in Betracht. Die Heizkostenabrechnung ist daher entsprechend zu ändern.

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