Peter O., Hermsdorf : Einer unserer Grundstücksnachbarn hat kürzlich das Niveau seines Gartens aufschütten lassen, so dass es über unserem liegt. Wir fürchten, dass im Laufe der Zeit, insbesondere nach langem Starkregen, der Boden aufweicht und durch den Zaun zu uns hereinfällt. Ist die Aufschüttung ohne besondere Schutzmaßnahmen gegenüber unserem Grundstück überhaupt zulässig, und müssen wir – rein rechtlich – bis zum „Schadensfall“ warten?

Carsten Brückner, Chef des Bundes der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine, antwortet: Das Berliner Nachbarrechtsgesetz stellt in § 20 fest, dass der Boden eines Grundstückes nicht über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht werden darf, es sei denn, es wird ein solcher Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten oder es werden solche Vorkehrungen getroffen und unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Absturz, Abschwemmung oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist.

Bei möglicher Schädigung besteht Anspruch auf Rückbau

Kann also nach Lage der Dinge eine Schädigung Ihres Grundstücks durch die Niveauveränderung auf dem Nachbargrundstück eintreten, haben Sie Ihrem Nachbarn gegenüber einen Anspruch auf Rückbau der Erhöhung.

Für die Gefahr einer Schädigung wären Sie im Falle einer streitigen Auseinandersetzung darlegungs- und beweispflichtig. Allerdings sollte gerade im Nachbarrechtsverhältnis zunächst das Gespräch gesucht und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

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