Helmut F., Steglitz: In unserer Wohnanlage klagte meine Mieterin über Benzingeruch in einem von vier Zimmern. Als Quelle wurde eine Einzelgarage unter dem Zimmer festgestellt. Offenbar sind Benzindämpfe über einen undichten Installationsschacht aufgestiegen. Die betroffenen Räume waren über mehrere Tage nicht bewohnbar. Die Mieterin macht nun eine Mietminderung und Hotelkosten geltend. Kann ich die Kosten vom Eigentümer der Garage oder von der Gemeinschaft erstattet bekommen?

Carsten Brückner: Für die Erstattung der von der Mieterin geltend gemachten Beträge haben Sie gegenüber dem Sondereigentümer oder der Eigentümergemeinschaft lediglich einen Schadensersatzanspruch. Dieser setzt jedoch voraus, dass den/die Verpflichteten ein Verschulden der den Schadensersatz begründenden Situation trifft.

Allein ein fehlerhafter Schacht reicht hierfür nicht aus. Ein notwendiges Verschulden wäre etwa dann gegeben, wenn die Eigentümergemeinschaft von Ihnen eine Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt bekommen hat und damit in Verzug geraten ist. Haben Sie danach Kosten oder Einbußen, steht Ihnen ein Ersatzanspruch zu; vor dem Ablauf der Frist jedoch nicht.

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