Tobias R., Friedrichshain: Ich lebe zurzeit allein in einer Drei-Zimmer-Wohnung und möchte an jeweils einem Wochenende im Monat ein Zimmer über Airbnb jungen Berlinbesuchern überlassen. Es macht mir Spaß, neue Leute kennenzulernen, und außerdem würde ich damit besser über die Runden kommen. In dieser Zeit bin ich selbst auch in der Wohnung, überlasse diese also nicht komplett anderen Personen, die nicht im Mietvertrag stehen. Kann ich deswegen Ärger mit meinem Vermieter bekommen und wäre das eventuell ein Kündigungsgrund?
Reiner Wild, Vorsitzender des Mietervereins Berlin, dazu: Zunächst ist zu klären, ob mietvertraglich eine Untervermietung zu Ferienzwecken erlaubt ist. In der Regel besteht in den Mietverträgen eine solche Erlaubnis nicht. Auch kurzfristige Untervermietungen gegen Entgelt zu Ferienzwecken bedürfen nach herrschender Rechtsprechung der Zustimmung des Vermieters.
Vermietererlaubnis aus wirtschaftlichen Gründen möglich
Allerdings kann man aus wirtschaftlichen Gründen eine Erlaubnis für dauerhafte Untervermietungen gegebenenfalls erzwingen. Grundsätzlich abweichend davon kann man Besucher wie Freunde, Familie oder Bekannte auch ohne Zustimmung des Vermieters bis zu sechs Wochen bei sich unterbringen.
Als Folge einer unerlaubten Untervermietung an Feriengäste kann es allerdings zu einer Abmahnung und zu einer Kündigung kommen. Liegt eine Vermietergenehmigung vor, ist des Weiteren zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Das ist nicht der Fall, wenn die Wohnung zum überwiegenden Teil, also mindestens 50 Prozent der Fläche, zum Wohnen des Hauptmieters genutzt wird und außerdem der Wohnungsinhaber und der Gewerbenutzer identisch sind.
Rechtshinweis: Wir bemühen uns, möglichst viele Fragen zu beantworten. Dennoch behalten die Experten sich vor, bestimmte Bereiche auszuklammern. Bei sensiblen Fragen werden die Nachnamen auf Wunsch anonymisiert. Einen Rechtsanspruch auf eine Antwort haben Sie nicht. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
Wenn Sie Fragen an unsere Experten haben, können Sie diese per E-Mail schicken an ratgeber@morgenpost.de oder per Post an Berliner Morgenpost, Stichwort Ratgeber, Kurfürstendamm 22, 10719 Berlin





