Morgenpost-Ratgeber

Miete: Muss ich Fotos für die Bestandsaufnahme zulassen?

Eine moderne Wohnküche in einem Altbau

Eine moderne Wohnküche in einem Altbau

Foto: dpa Picture-Alliance / Dieter Schewig / picture alliance / Westend61

Der Vermieter darf die Installationen in einer Wohnung dokumentieren. Auf die Wahrung seiner Privatsphäre muss der Mieter achten.

Michael E., Kreuzberg : Wir wohnen seit Jahrzehnten in einer Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung in Kreuzberg, die Anfang der 60er-Jahre von der GSW erbaut und dann betreut wurde. Inzwischen gehören die Wohnungen der Siedlung der Deutsche Wohnen. Jetzt soll eine „technische Bestandsaufnahme der Installationen“ erfolgen. Rohre, Heizkörper, Sanitärobjekte und Leitungen sollen unter die Lupe genommen werden. In dem Anschreiben wird darum gebeten, „durch die beauftragte Firma zur Dokumentation des vermieterseitigen Bestandes Fotos erstellen zu lassen“. Muss ich die Aufnahmen geschehen lassen?

Reiner Wild, Vorsitzender des Mietervereins Berlin: Für die technische Bestandsaufnahmen der Installationen kann man dem Vermieter das Besichtigungsrecht nicht verweigern. Bei den Fotos, die der Vermieter durch eine beauftragte Firma von den technischen Installationen machen lassen möchte, muss allerdings die Privatsphäre des Mieters gewahrt bleiben. Mit anderen Worten, gegen ein Foto vom Heizkörper wird man nichts einwenden können.

Beauftragte Firma begleiten

Wird jedoch auf dem Foto die gesamte Zimmereinrichtung mit erfasst, muss man dies nicht hinnehmen. Das bedeutet natürlich auch, dass man selbst bei dem Besuch der beauftragten Firma anwesend sein sollte, um gegebenenfalls auf die Einhaltung der Privatsphäre achten zu können.

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