Sabrina H., Berlin: Ist ein mündlicher Mietvertrag bindend und wie lange habe ich Zeit, diesen wieder rückgängig zu machen?
Reiner Wild: Mietverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Eine Ausnahme stellen Zeitmietverträge mit einer Dauer von mehr als einem Jahr dar, sie bedürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Schriftform. Aufgrund der Frage kann davon ausgegangen werden, dass die Mieterin noch nicht in der Wohnung wohnt. Wie auch immer, zunächst kommt es darauf an, ob der mündliche Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.
Es gelten die üblichen Kündigungsfristen
Wenn der Vermieter den Vertragsabschluss beweisen kann, durch Zeugen oder anderweitige Indizien wie eine Schlüsselübergabe ist die Möglichkeit, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag gar nicht zustande kam, ausgeschlossen. Muss man vom einem geschlossenen Mietvertrag ausgehen, dann gelten die üblichen Kündigungsfristen von drei Monaten. Das bedeutet konkret, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist.
Mietverträge können in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Zwar gibt es seit einiger Zeit ein Widerrufsrecht, das ist aber an Bedingungen geknüpft. Wurde zum Beispiel die betreffende Wohnung zuvor besichtigt, gilt der Anspruch nicht.
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