P.B., Lichtenrade : Wenn ich in eine Wohnung als Nachmieter einziehen will, muss ich dann die Sanierung des Bades bezahlen? Der Vermieter verlangt von mir dafür einen Betrag von mehreren Tausend Euro. Das Wohnhaus ist aber schon mindesten vierzig Jahre alt. Ich selbst habe keinerlei Wünsche in Bezug auf die Sanierung geäußert. Wenn ich schon etwas bezahlen muss, dann möchte ich wissen, was bei dieser Sanierung zu meine Lasten geht.
Reiner Wild: Die Übernahme von Sanierungsarbeiten durch den Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses kann zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden. Wer als Mieter solche Arbeiten nicht durchführen will, sollte den Mietvertrag, zumindest wenn die Arbeiten im Vertrag als individuelle Vereinbarung genau festgehalten sind, nicht unterzeichnen.
Zustimmung des Mieters erforderlich
Will der Vermieter nach Vertragsbeginn ohne eine vertragliche Festlegung das Bad zunächst auf seine Kosten modernisieren und die entstehenden Kosten dann als Mieterhöhung auf den Mieter abwälzen, so braucht der Vermieter hierzu grundsätzlich die Zustimmung des Mieters.
Ob der Mieter dies dann dulden und welche Mieterhöhung er tragen muss, hängt von einer ganzen Reihe weiterer Faktoren ab. So wäre zum Beispiel zu prüfen, was hier Modernisierung und was Instandsetzung ist, oder ob der Mieter finanzielle Härtegründe gegen die Mieterhöhung geltend machen könnte.
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