Leserfrage: Ich habe einen Freund, der ist verheiratet. Er ist schon Rentner. Er ist 56 Jahre alt und bekommt 920 Euro Rente ausbezahlt. Er ist jetzt von der Frau getrennt. Wenn er sich scheiden lassen würde, bekommt die Frau dann auch Rente von ihm?
Dr. Max Braeuer: Wenn Ihr Freund sich scheiden lässt, wird sich an seiner Rente mit Sicherheit etwas ändern. Ob die Rente dadurch höher wird oder niedriger, lässt sich allerdings alleine aufgrund Ihrer Schilderung noch nicht beurteilen.
Bei jedem Scheidungsverfahren muss das Familiengericht automatisch den Versorgungsausgleich durchführen. Das ist ein eigener Rechtsstreit um die Rentenaufteilung, der allerdings nicht selbstständig geführt, sondern zusammen mit der eigentlichen Scheidung entschieden wird.
Einen Antrag muss dafür niemand stellen. Das Gericht klärt die Verhältnisse von sich aus. Das Gericht stellt Anfragen an alle Behörden oder Unternehmen, bei denen die Eheleute Rentenansprüche haben. Das ist vor allem die Deutsche Rentenversicherung, die die gesetzliche Rente verwaltet. Diese Rentenversicherungsträger teilen dem Gericht genau mit, wie viel Rentenansprüche jeder der Eheleute erarbeitet hat oder wie viel Rente er bereits bezieht. Das Gericht ermittelt dann weiterhin, inwieweit diese Ansprüche aus der Ehezeit stammen und inwieweit sie schon vorher erarbeitet waren, also mit in die Ehe hineingenommen worden sind. Nur der Ehezeitanteil an der Rente wird zwischen den Eheleuten verteilt.
Das Gericht nimmt dann jeden einzelnen Rentenanspruch und teilt ihn durch zwei. Jeder der Eheleute bekommt die Hälfte. Es ist also sicher, dass Ihr Freund von seiner Erwerbsunfähigkeitsrente etwas an seine Frau abgeben muss. Das ist die Hälfte von dem Anteil, den er in der Ehe erarbeitet hat. Dasselbe passiert aber auch mit den Rentenansprüchen der Frau. Dadurch erwirbt Ihr Freund etwas hinzu. Es kann nun sein, dass er von seiner Frau bei der Scheidung mehr bekommt, als er an sie abgeben muss. Deshalb weiß man erst nach einer genauen Berechnung, ob die Rentenbezüge Ihres Freundes nach der Scheidung von seiner Frau sinken oder steigen werden.
Mit der Frage nach der Rente meinen Sie möglicherweise, ob der Freund nach seiner Scheidung überhaupt etwas an seine geschiedene Frau zahlen muss. Das könnte auch Unterhalt sein. Vor einer Unterhaltspflicht muss er allerdings keine Sorge haben. Mit 920 Euro Rente wäre er für Unterhaltszahlungen keinesfalls imstande.
Sie stellen die Frage nach den Folgen einer Scheidung möglicherweise auch deshalb, weil Sie und Ihr Freund die Absicht haben zu heiraten. Für diesen Fall muss Ihnen aber bewusst sein, dass Sie Ihrem zukünftigen Ehemann dann möglicherweise Unterhalt schulden werden. Eine Rente von 920 Euro ist auch dann, wenn sie sich nicht erheblich verringern sollte, zum Leben kaum ausreichend.
Wenn Sie als zukünftige Frau dieses Mannes ein besseres Einkommen haben, weil Sie noch im Berufsleben stehen, dann werden Sie ihm Unterhalt zahlen müssen. Das werden Sie zwar nicht unmittelbar spüren, wenn Sie einen gemeinsamen Haushalt führen und gemeinsam wirtschaften. Sollte es aber wieder zur Trennung kommen, dann ist der Unterhalt in bar zu zahlen. Diese Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn Ihr Mann vor der Ehe wirtschaftlich auch nicht besser gestanden haben sollte.
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