Leserfrage: Meine Großeltern setzten vor einigen Jahren (1980) gemeinsam ihr Testament auf, in welchem sie ihre Tochter (meine Tante) und ihren Sohn (meinen Vater) als Erben einsetzten. Der Sohn (mein Vater) wurde als Vorerbe und die Tochter (meine Tante) als Nacherbe festgelegt. Da meine Tante zu dieser Zeit kinderlos war und auch heute noch ist (mein Bruder jedoch schon auf der Welt war), ist keinem der Beteiligten klar, wieso diese Regelung getroffen wurde. Meine Großeltern sind seit einiger Zeit (1982) verstorben, und es wurde ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus in Pankow vererbt, welches seitdem vermietet wird. Für eine Anfechtung des Testaments ist ja nach dem Ablauf von 30 Jahren zu spät, richtig? Nun habe ich gelesen, dass die festgelegte Vorerbschaft nach 30 Jahren verfällt und der Vorerbe Vollerbe wird? Heißt das, dass mein Vater nun Vollerbe ist? Sollte dies nicht der Fall sein, so hätten meine Großeltern ja meinen Bruder und mich (vor meiner Geburt) quasi enterbt? Was passiert alternativ, wenn meine Tante (Nacherbin) vor meinem Vater (Vorerbe) verstirbt? Sie hat, wie oben geschildert, keine Kinder. Und was passiert wenn mein Vater zuerst verstirbt?

Dr. Max Braeuer: Ihre Großeltern haben ein Haus in Pankow, also im damaligen Ost-Berlin vererbt. Für Ihre Frage muss unterstellt werden, dass die Großeltern aber bis zu ihrem Tode im westlichen Teil Deutschlands gelebt haben. Hätten die Großeltern auch in Pankow gelebt, dann wäre auf die Erbfolge weiterhin das Recht der DDR anzuwenden, weil sie vor der Wiedervereinigung gestorben sind. Nach dem Recht der DDR konnte eine Vor- und Nacherbfolge nicht angeordnet werden.

Nach Ihrer Schilderung ist es wirklich nicht nachvollziehbar, warum Ihre Großeltern zunächst den Sohn als Vorerben und dann die Schwester als Nacherbin eingesetzt haben. Es ist deshalb durchaus denkbar, dass sie in Wirklichkeit etwas anderes gewollt haben. Wenn das so ist, muss dafür das Testament nicht angefochten werden. Es muss durch Auslegung des Testamentes ermittelt werden, was die Großeltern wirklich gemeint haben. Das ist auch 30 Jahre nach deren Tod noch möglich und notwendig. Wenn aber wirklich Vor- und Nacherbschaft verfügt worden sind, dann sind die Fragen berechtigt, die Sie gestellt haben.

Die Konstruktion von Vor- und Nacherbschaft bedeutet, dass Ihr Vater zunächst von seinen Eltern alles geerbt hat. Seine Schwester ist damals leer ausgegangen. Sie hätte damals den Pflichtteil verlangen können, hat das aber offenbar nicht getan. Ihr Vater hat als Vorerbe das Vermögen aber gewissermaßen nur als Treuhänder. Er kann es selbst nicht weitervererben. Stirbt er, so erbt seine Schwester. Sie als Sohn Ihres Vaters erben nichts.

Das ist zumeist gerade der Sinn der angeordneten Nacherbschaft. Es soll erreicht werden, dass diejenige Person endgültig erbt, die Ihre Großeltern ausgesucht haben, und dass der Vorerbe nicht bestimmen kann, wer das Vermögen endgültig bekommt. Die gesetzlichen oder testamentarischen Erben Ihres Vaters werden auf diese Weise umgangen. Sie sind von den Großeltern dadurch tatsächlich faktisch enterbt worden. Anders als Eltern ihre Kinder können Großeltern die Enkel völlig enterben. Da Ihnen zu Lebzeiten Ihres Vaters nach dem Tode der Großeltern aber kein Erbrecht zugestanden hat, haben Sie auch keinen Pflichtteilsanspruch. Sie gehen endgültig leer aus.

Aus dem Umstand, dass die Großeltern schon mehr als 30 Jahre tot sind, ergibt sich für Sie leider kein Vorteil. Es gibt zwar im Gesetz die 30-Jahres-Frist, die Sie erwähnen. Sie gilt aber in Ihrem Fall nicht. Ein Nacherbe, der beim Tode der Großeltern schon existierte, kann auch nach mehr als 30 Jahren noch Nacherbe werden. Das Nacherbrecht Ihrer Tante ist also noch nicht erloschen.

Sie können auch dann nichts erwarten, wenn Ihre Tante vor Ihrem Vater sterben sollte. Das Nacherbenrecht erlischt nicht durch den Tod Ihrer Tante. Sie kann es ihrerseits vererben. Das Nacherbenrecht geht also auf die Erben Ihrer Tante über, nicht auf Sie, die Kinder des Vorerben. Sie haben nur dann eine Aussicht, etwas zu erben, wenn Sie Ihre Tante überreden, die Kinder ihres Bruders als Erben einzusetzen.

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