Heidemarie W., Staaken: Mein Mann und ich besitzen ein Einfamilienhaus. Wir haben zwei Kinder, die im Falle unseres Todes gleich erben würden. Aus gesundheitlichen Gründen müssen wir unser Haus bald verlassen. Unsere Tochter würde dann mit ihrer Familie gerne einziehen. Der Sohn ist einverstanden. Ist es möglich, zu unseren Lebzeiten den Wert des Hauses durch drei Teile zu teilen? Das heißt, die Tochter würde einziehen und uns sowie dem Bruder monatlich einen Geldbetrag überweisen. Ist eine solche Regelung möglich und sinnvoll?

Max Braeuer, Experte für Erb- und Familienrecht, beantwortet die Frage: Es gibt oft den Wunsch, schon zu Lebzeiten ein Haus auf die Kinder zu übertragen. Das ist nicht immer sinnvoll. In Ihrem Fall ist es aber eindeutig die richtige Lösung. Sie können Ihr Haus aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst nutzen. Sie können es sich aber auch nicht leisten, das Haus den Kindern schon zu schenken, weil Sie Geld für Ihren weiteren Lebensunterhalt brauchen.

Was Sie planen, ist eine Art Verkauf des Hauses an Ihre Tochter. Ihre Tochter übernimmt das Haus schon zu Ihren Lebzeiten und bezahlt dafür einen Kaufpreis in monatlichen Beiträgen, statt in einer einmaligen Summe. Diese Beträge nennt man Leibrente, weil die monatliche Zahlung solange bezahlt wird, wie die Eltern leben. Derartige Kaufverträge sind auch zwischen fremden Personen üblich und können für alle Beteiligten sinnvoll sein. Steuern fallen dabei nicht an. Ein Kauf zwischen Eltern und Tochter ist von der Grunderwerbsteuer befreit.

Tücken der geplanten Dreiteilung

Ob die geplante Dreiteilung sinnvoll ist, ist zweifelhaft. Immerhin bekommt Ihre Tochter das Haus ja nicht geschenkt, sondern muss es bezahlen. Dann wäre es nicht gerecht, dem Sohn etwas unentgeltlich zuzuwenden, während die Schwester für die Zuwendung bezahlen muss. Anders ist es allerdings, wenn Sie die Monatsrente mit Ihrer Tochter so niedrig verabreden, dass sie bei weitem nicht dem Wert des Hauses entspricht. Dann würden Sie Ihrer Tochter das Haus zumindest teilweise schenken.

In diesem Falle wäre es auch gerecht, wenn die Tochter von dem Geschenk einen Teil an den Bruder weitergeben würde. Dann wird aber die monatliche Zahlung an Sie und an den Bruder nicht gleich hoch sein. Immerhin ist die Lebenserwartung Ihres Sohnes viel höher als Ihre. Wie viel das Haus wert ist und welche Monatsrente jeweils angemessen ist, sollten Sie sorgfältig berechnen lassen und dafür möglicherweise fachmännischen Rat suche

Rechtshinweis: Wir bemühen uns, möglichst viele Fragen zu beantworten. Dennoch behalten die Experten sich vor, bestimmte Bereiche auszuklammern. Bei sensiblen Fragen werden die Nachnamen auf Wunsch anonymisiert. Einen Rechtsanspruch auf eine Antwort haben Sie nicht. Eine Haftung ist ausgeschlossen.

Wenn Sie Fragen an unsere Experten haben, können Sie diese per E-Mail schicken an ratgeber@morgenpost.de oder per Post an Berliner Morgenpost, Stichwort Ratgeber, Kurfürstendamm 22, 10719 Berlin