Irmgard H., Berlin: Mein Mann und ich besitzen eine Doppelhaushälfte in einer Kleinhaussiedlung. Wir sind 87 und 85 Jahre alt, und fragen uns, was wird, wenn einer von uns oder auch beide in ein Pflegeheim müssen? Wir haben zwei Töchter. Die eine lebt von Hartz IV, die andere lebt in den USA. Kann diese Tochter zur Zahlung herangezogen werden? Wir haben noch eine Enkelin, die bei uns im Haus lebt. Wird das Haus belastet? Könnte meine Tochter das Haus zurückkaufen, da sie Erbin ist?

Max Braeuer: Wenn einer von Ihnen beiden in ein Pflegeheim muss, dann ist es in erster Linie Ihre Sache und die Ihres Mannes, die Kosten dafür aufzubringen. Um das zu erleichtern, gibt es die Pflegeversicherung. Außerdem muss natürlich die Rente eingesetzt werden, die der Pflegebedürftige von Ihnen bezieht. Auch die Rente des anderen muss eingesetzt werden, soweit sie über einen notwendigen Lebensbedarf hinausgeht. Schließlich müssen Sie auch (fast) alle Ersparnisse für die Pflege ausgeben.

Erst wenn das alles verbraucht ist, tritt Sozialamt ein. Das Sozialamt wird allerdings prüfen, ob Sie Ihr Haus verkaufen oder belasten müssen, um damit die Pflegekosten zu bezahlen. Auch ob Verwandte herangezogen werden können, wird geprüft. Solange zumindest einer von Ihnen beiden noch in dem Haus wohnt, wird dieses mit Gewissheit nicht angetastet. Es ist vermutlich kein großes Haus, und darauf greift die Sozialbehörde nicht zu.

Sie müssen auch keinen Kredit auf das Haus aufnehmen. Selbst wenn beide eines Tages in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sein sollten, wird sich daran vorläufig nichts ändern. Es ist ja nie ganz ausgeschlossen, dass einer von Ihnen doch wieder in das eigene Haus zurückkehren kann. Immerhin ist es ja denkbar, dass Ihre Tochter oder Ihre Enkelin sich an der Pflege beteiligen und dass sie deshalb zu Hause weitergepflegt werden können.

Ihre Töchter werden vermutlich nicht in Anspruch genommen werden. Wer Hartz IV bezieht, ist gar nicht in der Lage, den Eltern Unterhalt zu bezahlen. Eine Tochter, die in dauerhaft in den USA lebt, kann nur mit großem Aufwand gegen ihren Willen herangezogen werden. Was mit dem Haus geschieht, wenn Sie dort nicht mehr wohnen können, entscheiden Sie selbst. Ob es allein an ihre Enkelin oder aber an ihre Töchter übergeht, können Sie durch ein Testament bestimmen.

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