FAMILIENRECHT – Der 18. Geburtstag ihres Sohnes brachte für Anne N. aus Grunewald eine unangenehme Überraschung mit sich. Der seit Jahren von der Familie getrennt lebende Vater erklärte ihr, dass er nun die Höhe der Alimente drastisch zu seinen Gunsten ändern kann. Statt der bisherigen 590 Euro werde er künftig nur noch 300 Euro monatlich überweisen. Anne N. fragt, ob das korrekt ist. Denn die Lebensumstände des Jungen haben sich nicht geändert. Er wohnt weiterhin bei ihr, geht noch auf das Gymnasium und wird erst im kommenden Jahr sein Abitur ablegen. Sie möchte wissen, ob der Vater deswegen nicht in der Pflicht bleibt, und was er nun wirklich zahlen muss.
Familienrechtsexperte Max Braeuer erklärt die Rechtslage: „Der Vater muss für seinen Sohn Unterhalt zahlen, solange dieser in der Ausbildung ist. Solange Anne N.s Sohn minderjährig war, war das relativ einfach zu ermitteln. Kinder sollen am Lebensstandard ihrer Eltern teilhaben. Die Höhe des Betrages, den der Vater für seinen Sohn zahlen musste, hing also von seinem Einkommen ab. Aufgrund dieses Einkommens wird Unterhalt nach einer Tabelle ermittelt, der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Wenn der Vater bisher 590 Euro Unterhalt gezahlt hat, bedeutet das, dass er innerhalb der Düsseldorfer Tabelle nach der höchsten Tabellenstufe Unterhalt zu zahlen hatte. Sein Einkommen ist also höher als monatlich 4100 Euro.
Betreuung durch die Mutter fällt weg
Anne N. ist als Mutter natürlich auch unterhaltspflichtig. Solange ihr Sohn minderjährig war, gab es aber eine einfache Aufgabenverteilung zwischen Vater und Mutter. Weil der Sohn bei der Mutter lebt, hat diese ihren Teil der Unterhaltslast durch persönliche Betreuung in ihrem Haushalt erfüllt. Der Vater musste hingegen für den finanziellen Bedarf seines Sohnes aufkommen. Das ist eben der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Frau N. berichtet, dass sich gar nichts geändert hätte, weil ihr Sohn weiterhin bei ihr wohnt und zur Schule geht. Das ist sicher zutreffend. Trotzdem hat sich etwas geändert: Der erwachsene Sohn braucht jetzt nicht mehr die Betreuung durch seine Mutter. Er hat jetzt nur noch einen Anspruch auf Zahlung von Geld für seinen täglichen Bedarf. Diesen Anspruch hat er jetzt gegen beide Eltern. Der Bedarf ist nicht etwa gesunken, sondern sogar etwas gestiegen. Er liegt etwa 100 Euro höher als der Betrag, den der Vater bis zum 18. Geburtstag gezahlt hat. Trotzdem kann es richtig sein, dass der Vater jetzt weniger zahlen muss. Den Geldbedarf ihres Sohnes müssen jetzt beide Eltern unter sich aufteilen.
Anteil wird nach Einkommen berechnet
Jeder Elternteil muss also nur noch einen Anteil an dem Unterhalt tragen. Wie hoch dieser ist, hängt von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen beider Elternteile ab. Wenn die Mutter, wie das häufig der Fall ist, ein geringeres Einkommen hat als der Vater, muss sie auch nur einen geringeren Anteil des Barunterhaltes für den Sohn aufbringen. Unter Umständen verdient die Mutter nur so viel, dass sie gerade selbst davon leben kann. In einem solchen Fall muss der Vater den Unterhaltsbedarf alleine decken. Wenn beide Eltern gleich viel verdienen, müssen sie auch gleich hohe Anteile am Unterhaltsbedarf ihres Sohnes aufbringen. Ob der Vater ihres Sohnes recht hat, hängt also nur davon ab, wie viel Anne N. verdient.“
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