ERBRECHT – Klaus M. ist 70 Jahre alt und hat seinen Vater nie kennengelernt. In seiner Geburtsurkunde, die den Hinweis „für unverheiratete Mütter“ trägt, ist kein Name des Erzeugers vermerkt. Dennoch hatte der Vater regelmäßig Unterhalt für seinen Sohn gezahlt. Klaus M. möchte nun wissen, ob er eventuell auch einen Erbanspruch hat und wie er herausfinden kann, wo sein Vater lebt oder gelebt hat. Viel mehr, als dass sein Vater früher einmal in Guben im Land Brandenburg gewohnt hat, weiß Klaus M. nicht über ihn.
Erbrechtsexperte Max Braeuer erklärt die komplizierte Rechtslage: „Aus der Anfrage ist zu schließen, dass Klaus M. im Jahre 1945 geboren wurde. Damals war Deutschland noch nicht geteilt, und es existierte noch das Deutsche Reich. Nach den damals geltenden Vorschriften war ein unehelich geborenes Kind mit seinem Erzeuger rechtlich nicht verwandt. Das ist auch der Grund, weshalb sein Vater niemals förmlich festgestellt worden ist.
Dass Klaus M.s Vater heute noch lebt, ist nicht sehr wahrscheinlich. Wenn er gestorben ist und etwas hinterlassen hat, dann kann es sein, dass M. daraus etwas als Erbe zusteht. Aus rechtlichen Gründen wäre es auch heute noch möglich, diese Ansprüche durchzusetzen. Ob er Ansprüche hat und wie diese aussehen, lässt sich allerdings nicht generell sagen. Dafür kommt es darauf an, wo sein Vater zuletzt gelebt hat und wann er gestorben ist.
Unterschiedliches Erbrecht in Ost und West
Darauf wirkt sich nun aus, dass es seit 1949 zwei deutsche Staaten gab. In beiden Staaten hat sich das Erbrecht von nichtehelichen Kindern unterschiedlich entwickelt. In der Bundesrepublik Deutschland galten die Bestimmungen des Deutschen Reiches bis in das Jahr 2009 für solche Personen weiter, die vor 1949 geboren wurden. Das gilt also auch für Klaus M.
Wenn sein Vater in der Bundesrepublik gelebt hat und vor 2009 gestorben ist, dann hat er überhaupt keine erbrechtlichen Ansprüche. Die Situation ist für ihn günstiger, wenn der Vater bis zu seinem Tode auf dem Gebiet der DDR gelebt hat. In der DDR waren alle nichtehelichen Kinder im Erbrecht den ehelichen Kindern gleichgestellt, unabhängig vom Tage ihrer Geburt.
Vereinheitlichung erst seit 2009
Allerdings gilt auch das erst seit 1976. Sollte der Vater schon vorher gestorben sein, so hätte Klaus M. auch in der DDR nichts geerbt. Daran hat sich durch die Wiedervereinigung nichts geändert. Hat der Vater zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung, also 1990, in der DDR gelebt, so hat er ihn jedenfalls beerbt, wenn er nach 1976 gestorben ist. Ist der Vater erst nach 2009 gestorben, so hat er ihn in jedem Fall beerbt - wo auch immer Vater und Sohn gelebt haben. Diese völlige Vereinheitlichung in Deutschland gibt es erst seit dem Jahr 2009.
Die Theorie ist schon sehr kompliziert. Klaus M. weiß dadurch natürlich noch nicht, ob sein Vater überhaupt etwas hinterlassen hat. Noch schwieriger wird es vermutlich werden, wenn es darum geht, seinen Vater zu finden. Wenn er nicht einmal seinen Namen kennt, ist es vermutlich ausgeschlossen. Wenn er zumindest weiß, wie sein Vater geheißen hat, möglicherweise sogar noch seinen Geburtstag, dann könnte er sich auf die Suche machen. Ein Zentralregister gibt es allerdings nicht, aus dem man entnehmen könnte, wer wann und wo gewohnt hat. Wenn der Vater aber zeitweise in Guben gewohnt hat, dann kann es sich auf jeden Fall lohnen, bei der dortigen Stadtverwaltung einmal anzufragen.“
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