Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Februar entschieden, dass negative Einlagenzinsen unzulässig sind – zumindest für Tagesgeld- und Spareinlagen. In der Niedrigzinsphase hatten Banken ihren Kunden sogenannte Verwahrentgelte berechnet. Statt Zinsen auf ihre Ersparnisse zu erhalten, mussten Sparer Geld an die Bank zahlen. Auf diese Weise wollten die Banken die Kosten ausgleichen, die ihnen selbst durch die Negativzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) entstanden waren.

Nun können sich die betroffenen Sparer und Sparerinnen das Geld zurückholen. Doch wie sollten sie dabei handeln? Das erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Oliver Renner. Wo es derzeit die besten Zinsen auf Tages- und Festgeld gibt, lesen Sie hier.

Negativzinsen zurückfordern: Verwahrentgelte sind laut BGH unzulässig

Der BGH hat entschieden, dass Verwahrentgelte für Tagesgeld- und Sparkonten unzulässig sind. Der Grund: Es widerspreche Treu und Glauben, wenn Sparguthaben durch Negativzinsen schrumpfen. „Treu und Glauben“ bezeichnet ein grundlegendes Prinzip im deutschen Recht, das ein redliches und anständiges Verhalten im Rechtsverkehr fordert.

Eine Frau ärgert sich über die Bank
Verbracherinnen und Verbraucher können jetzt Negativzinsen von der Bank zurückfordern. © iStock / Getty Images | Pheelings Media

Anders sieht es bei Girokonten aus: Hier dürfen Banken unter bestimmten Bedingungen Verwahrentgelte verlangen, da sie nicht nur das Geld verwahren, sondern auch Transaktionen abwickeln. Allerdings müssen entsprechende Klauseln klar und verständlich formuliert sein, sodass Verbraucher genau wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Auch interessant: ING oder DKB? Diese Bank bietet das bessere Girokonto.

Verwahrentgelt zurückholen: Anwalt warnt vor Verjährungsfristen

Doch wie können Sparer nun Negativzinsen zurückfordern? Verbraucher sollten laut Renner zuerst prüfen, ob ihnen solche Gebühren überhaupt berechnet wurden – zum Beispiel über Kontoauszüge oder Bankmitteilungen. Allerdings warnt der Anwalt vor Verjährungsfristen: „Diese betragen in der Regel drei Jahre“, sagt er. „Wer also 2021 Negativzinsen gezahlt hat, könnte jetzt bereits zu spät dran sein, um sein Geld zurückzufordern.“

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Kunden mit berechtigter Ansprüchen, sollten sich möglichst schnell an ihre Bank wenden. Wie die Institute darauf reagieren werden, bleibt allerdings abzuwarten. „Einige Banken haben in ähnlichen Fällen schnell nachgegeben und das Geld erstattet“, erklärt Renner. „Andere hingegen wehren sich mit allen möglichen Argumenten gegen die Rückzahlungen.“ Wie schnell Kunden ihr Geld zurückbekommen, hängt also auch von der jeweiligen Bank ab.

Musterbrief: So können Sie Negativzinsen zurückfordern

Betroffene sollten zunächst die Höhe der gezahlten Negativzinsen ermitteln. Sollte das nicht möglich sein, weil entweder keine Unterlagen mehr vorliegen oder eine Bezifferung zu schwierig erscheint, steht Girokonten-Inhabern laut Paragraph 10 des Zahlungskontengesetzes auch ein Anspruch auf eine kostenlose Entgeltaufstellung gegenüber der Bank zu.

Eine Entgeltaufstellung zeigt alle Gebühren, Kosten und Strafen, die für Dienstleistungen des Kontos angefallen sind. Sie enthält auch Informationen über Zinsen für Überziehungen oder Guthaben. Wie Sie eine Entgeltaufstellung anfordern können, hängt von Ihrer Bank ab. Bei Unsicherheiten können Sie beim jeweiligen Geldinstitut nachfragen.

Nach der Prüfung sollten Verbraucher einfordern, dass ihnen die einbehaltenen Verwahrentgelte erstattet werden. Für die Rückforderung von Negativzinsen stellt die Verbraucherzentrale diesen Musterbrief zur Verfügung. Auf der Seite der Verbraucherzentralen heißt es dazu: „Wir werden beobachten, ob die Institute dem nachkommen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, sollten sie Beträge nicht erstatten.“

Welche Kosten kommen auf die Banken zu?

Doch lohnt es sich für die Banken überhaupt, eine Rückerstattung zu verweigern? Welche Kosten auf die Geldinstitute zukommen, hat die Unternehmensberatung Barkow Consulting versucht, zu ermitteln. Wichtig dabei: Die Beträge für einzelne Einlagenkategorien sind lediglich Schätzungen.

Tabelle: So hoch könnten die Forderungen an die Banken nach dem BGH-Urteil zum Thema Negativzinsen bei Sparanlangen ausfallen.
So viel Geld müssen Banken möglicherweise an die Verbraucher zurückzahlen. © BC Data, Barkow Consulting | BC Data, Barkow Consulting

Bei einer geschätzten Rückforderungsquote von 25 Prozent erwarten die Analysten ein Rückforderungsvolumen von etwa 200 Millionen Euro für die Banken. „Das ist zwar nicht nichts, aber bei einem Vorsteuerertrag aller deutschen Banken von fast 50 Milliarden Euro im Jahr 2023 vermutlich verkraftbar“, urteilt die Unternehmensberatung.