Verbraucherinnen und Verbraucher können bei besonders schlechtem Handynetz künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Die Bundesnetzagentur hat dafür am Mittwoch eine entsprechende Regelung veröffentlicht.
Nutzer können Netzgeschwindigkeit per App prüfen
Dabei geht es um das sogenannte Minderungsrecht, das eigentlich schon seit Dezember 2021 gilt. Bisher fehlten jedoch klare Regeln und rechtssichere Messverfahren, um dieses Recht tatsächlich nutzen zu können. Ab kommendem Montag können Verbraucher nun mithilfe einer App ihre Mobilfunkgeschwindigkeit messen und so mögliche Abweichungen belegen.
In den Produktinformationsblättern von Mobilfunkverträgen ist angegeben, welche maximale Datenübertragungsrate zu erwarten ist. Weicht die tatsächliche Geschwindigkeit deutlich, dauerhaft und regelmäßig von diesen Angaben ab, können Kunden ihr Minderungsrecht geltend machen.
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Die Netzagentur macht Ernst
Die zuständige Behörde hat dafür feste Schwellenwerte definiert. In ländlichen Regionen muss die Verbindung mindestens zehn Prozent der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Grenze bei 15 Prozent, in dicht besiedelten Regionen bei 25 Prozent. Diese Werte müssen nicht dauerhaft unterschritten werden – es reicht, wenn dies mehrmals geschieht.
Für den Nachweis sind insgesamt 30 Messungen erforderlich. Diese müssen über fünf Tage verteilt werden, mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Wird die Mindestgeschwindigkeit an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, besteht ein Anspruch auf Minderung.
Die Bundesnetzagentur hatte ihr Regelwerk als Entwurf bereits 2024 vorgestellt. Das finale Papier enthält nur eine wesentliche Änderung, die etwas verbraucherfreundlicher ist: Wird die Mindestschwelle bereits an den ersten drei Tagen nie erreicht, können Betroffene die Messung vorzeitig beenden. Dann genügen 18 Messungen. Wie stark der Preis letztlich gesenkt wird, müssen Kunden individuell mit ihrem Anbieter klären – im Zweifel auch vor Gericht.
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Kritik von Verbraucherschützern
Verbraucherschützer bewerten das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, halten die Anforderungen jedoch für zu niedrig. „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat”, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. „Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.”

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Auch im Festnetz gibt es bereits ein Minderungsrecht, das seit 2022 genutzt werden kann. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. „Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen.”
Das sei im Mobilfunkbereich anders. „Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen”, sagt Flosbach. „Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen.”
Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. „Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter.”
Branchenvertreter schütteln den Kopf
Die Telekommunikationsbranche steht dem Minderungsrecht hingegen kritisch gegenüber. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei „kaum praxistauglich”, erklärt der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.
Tatsächlich besteht auch die Möglichkeit, Messungen bewusst zu manipulieren, etwa durch schlechten Empfang in Innenräumen. Die zuständige Behörde versucht jedoch gegenzusteuern: Nutzer müssen bestätigen, dass sie sich im Freien befinden, und die App überprüft den Standort per GPS.
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Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse, sagt VATM-Geschäftsführer Ufer. „Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.”
Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft.
dpa







