Wer verheiratet ist, möchte häufig auch gemeinsam bestimmen, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Nicht verwunderlich ist deshalb, dass nach einer Studie des Instituts für Demoskopie in Allensbach aus dem Jahr 2024 rund 80 Prozent der Testamente von Ehegatten gemeinsam verfasst werden.

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Eine besonders beliebte Variante des gemeinsamen Testaments ist das Berliner Testament. Danach erbt der länger lebende Ehepartner erstmal alles, und die Kinder erben später, nachdem beide Eltern verstorben sind. Doch der Trend geht weg vom Berliner Testament. Waren 2018 noch etwa 60 Prozent aller Testamente Berliner Testamente, sank der Anteil laut der Studie im letzten Jahr auf rund 40 Prozent. Für diesen Rückgang gibt es gute Gründe – vor allem steuerliche.
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Unter einem Berliner Testament versteht man ein Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Zudem legt das Ehepaar noch fest, wer wiederum Erbe des Überlebenden wird. Meist werden die Kinder als Schlusserben eingesetzt (§ 2269 BGB). Im Testament könnte das zum Beispiel so lauten:
„Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod von uns beiden sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben.“
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Wichtig: Mit einem Berliner Testament schließen Eheleute ihre Kinder zunächst von der gesetzlichen Erbfolge aus. Ziel und Zweck des Berliner Testaments ist es, den überlebenden Ehegatten finanziell abzusichern. Er soll den gesamten Nachlass bekommen und keine Auseinandersetzungen mit den Kindern führen müssen. Das kann wichtig sein, wenn fast das gesamte Vermögen der Familie aus einer Immobilie besteht.
Erbschaftssteuer: Ab welcher Summer müssen Kinder als Erben zahlen?
Ein Berliner Testament kann allerdings erhebliche steuerliche Nachteile haben, wenn es viel zu vererben gibt. Jedem Kind steht für das Erbe von jedem seiner Elternteile normalerweise ein Freibetrag von 400.000 Euro zu (§ 16 ErbStG). Anders beim Berliner Testament: Dadurch geht den Kindern jeweils ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro verloren, weil der länger lebende Elternteil als Alleinerbe zunächst einmal alles erbt.

Umgekehrt wird durch das Berliner Testament das Vermögen bei dem länger lebenden Ehegatten angehäuft, sodass auch er eventuell mehr Erbschaftssteuern zahlen muss als nötig.
Was sind weitere Nachteile beim Berliner Testament?
Aus Sicht der Kinder hat das Berliner Testament den Nachteil, dass sie vielleicht erst sehr viel später in den Genuss ihres Erbes kommen als gesetzlich vorgesehen. Ihren Erbteil hätten sie aber eventuell früher gut gebrauchen können, etwa weil sie selbst eine Immobilie kaufen oder bauen wollen.
Wollen die Kinder die Enterbung durch das Berliner Testament nicht akzeptieren, können sie ihren Pflichtteil verlangen – der beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das kann jedoch zu Streit innerhalb der Familie führen und den Alleinerben finanziell in Schwierigkeiten bringen – genau das, was die Eheleute eigentlich mit dem Berliner Testament verhindern wollten.
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Ein wichtiger Nachteil für den länger lebenden Ehepartner besteht auch darin, dass er die Festlegungen im Berliner Testament nicht mehr ändern kann, selbst wenn er es gerne würde. Das gilt besonders, wenn viele Jahre zwischen dem Tod der Eheleute liegen und sich die familiären Beziehungen verändert haben.
Alternativen zum Berliner Testament: So lässt sich Erbschaftssteuer sparen
Statt mit einem klassischen Berliner Testament lässt sich das Ziel, die Witwe oder den Witwer finanziell zu versorgen, auch anderweitig erreichen. Geeignet ist zum Beispiel ein gemeinschaftliches Testament, wodurch die Kinder bereits beim Tod des ersten Ehepartners einen Teil des Erbes bekommen, während der verbliebene Partner durch Vermächtnisse oder Nießbrauchrechte abgesichert wird.
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Mit einer solchen Gestaltung kann man nicht nur Erbschaftssteuer sparen, sondern auch sehr flexibel regeln, wie alle Familienmitglieder abgesichert werden.
Zudem sind Eltern oft erleichtert, wenn sie sich nicht ganz allein um die Verwaltung des Familienvermögens kümmern müssen. Und eine Erbengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern muss kein Alptraum sein.
Ein Beispiel für ein Berliner Testament sowie weitere Informationen zu typischen Klauseln hat Finanztip im kostenfreien Ratgeber Berliner Testament zusammengestellt.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung.






