Der Juli 2025 bringt zahlreiche Änderungen mit sich – und viele davon haben direkte Auswirkungen auf den Geldbeutel der Menschen im Land. Rentnerinnen und Rentner können sich zum Beispiel über mehr Geld freuen. Auch im Pflegebereich treten Reformen in Kraft, die sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige betreffen. Was steckt hinter den Neuerungen? Wer profitiert – und wer muss sich auf höhere Ausgaben einstellen? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen zum Monatsbeginn.

Ab Juli 2025: Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner

Für Rentnerinnen und Rentner steigen zum 1. Juli die Bezüge: Es gibt 3,74 Prozent mehr Geld. Bei einer Rente von 1000 Euro monatlich bringt die Erhöhung also 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat. Doch im Juli fällt die Erhöhung noch geringer aus – bei der Rentensteigerung gibt es einen Haken.

Höher fallen auch die Entschädigungen für die Opfer des SED-Regimes aus. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt um 70 Euro auf monatlich 400 Euro.

Steuererklärung bis Ende Juli abgeben

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden, wie unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern informiert. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Land- und Forstwirte.

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Auch, wenn es zunächst nicht so wirken mag, ist das tatsächlich eine Änderung. Denn bis ins vergangene Jahr gab es als Nachwirkung der Corona-Krise längere Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. 2025 muss das Dokument erstmals seit einigen Jahren wieder Ende Juli beim Finanzamt sein.

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Mehr Flexibilität bei Pflege ab Juli

Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.

Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen außerdem mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Mehr Geld für Bundestagsabgeordnete

Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.

nfz/dpa