Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent – etwa 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner dürfen sich über mehr Geld freuen. Doch trotz der Erhöhung wird das Plus auf dem Konto vieler nicht so deutlich ausfallen wie erhofft. Denn gleichzeitig werden rückwirkend höhere Beiträge zur Pflegeversicherung abgezogen – ein Effekt, der die Rentenerhöhung spürbar abschwächen dürfte.

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Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde im Januar von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent erhöht. Diese Erhöhung wurde allerdings bisher noch nicht abgezogen, sondern wird nun im Juli als einmaliger zusätzlicher Beitrag von 1,2 Prozent nachgeholt, und zwar rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2025.
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Beitrag zur Pflegeversicherung frisst Rentenplus
Im Juli wird somit ein Beitragssatz von insgesamt 4,8 Prozent fällig (3,6 Prozent plus 1,2 Prozent). Ab August gilt dann der reguläre Beitrag von 3,6 Prozent. Das betrifft alle Rentner, da sie den Beitrag zur Pflegeversicherung allein tragen – im Gegensatz zu Erwerbstätigen, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten teilen.
Dieser Abzug ist nötig, weil die Anpassung der Pflegeversicherungsbeiträge nicht frühzeitig im Jahr erfolgen konnte. Die Deutsche Rentenversicherung erklärte, dass für eine solche Änderung eine gesicherte Handlungsgrundlage benötigt wird, die in diesem Fall erst im Juli vorliegt.
Daher wird der erhöhte Beitrag im Juli einmalig nachgeholt, bevor ab August der reguläre Beitrag von 3,6 Prozent zur Anwendung kommt. Erst dann wird die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent wie angekündigt in voller Höhe ausgezahlt.
Doch wie viel Geld kommt am Ende auf dem Konto an? Das ist vom jeweiligen Rentenanspruch abhängig. Ein Beispiel:
- Bei einer Bruttorente von 1000 Euro beträgt die Erhöhung im Juli 37,40 Euro.
- Durch die höheren Kosten für die Pflegeversicherung werden davon einmalig 12 Euro abgezogen.
- Übrig bleibt also ein Plus von 25,40 Euro – das aber noch versteuert werden muss.
Kinderzahl bestimmt Pflegebeitrag
Der Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentner variiert je nach Anzahl der Kinder. Rentner ohne Kinder müssen einen höheren Beitrag von 4,2 Prozent zahlen. Wer ein Kind hat, zahlt den Basissatz von 3,6 Prozent. Mit mehr Kindern sinkt der Beitrag: Rentner mit zwei Kindern zahlen 3,35 Prozent, mit drei Kindern 3,1 Prozent, mit vier Kindern 2,85 Prozent und wer mehr als vier Kinder hat, zahlt nur 2,6 Prozent. Die Steigerung beträgt allerdings für alle 0,2 Prozentpunkte.




