Ab dem 6. Juni 2025 gelten in Deutschland neue Bestimmungen für den Wechsel des Stromanbieters. Grund sind EU-weite Regelungen, die den Markt transparenter und schneller machen sollen. Doch nicht alle Änderungen bringen im Alltag Vorteile. Relevant werden die neuen Regeln für alle, die einen Umzug planen oder ihren Energieversorger wechseln möchten.

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Eine zentrale Neuerung betrifft die Identifikation von Stromzählern. Bisher stand die Zählernummer bei einem Anbieterwechsel im Mittelpunkt. Künftig gewinnt die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an Bedeutung. Diese elfstellige Kennung ist bereits seit Jahren auf Stromrechnungen zu finden, spielte aber für Stromkunden bisher kaum eine Rolle.

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Strom: Elfstellige MaLo-ID wird zum Schlüssel

Die Funktion der MaLo-ID ist einfach erklärt: Sie ordnet eine Adresse eindeutig zu und vereinfacht die Kommunikation zwischen Stromanbietern und Netzbetreibern. Dabei bleibt die Nummer auch bei einem Wechsel des Stromzählers konstant. Erst bei einem Umzug erhalten Verbraucher eine neue ID.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass für den Wechsel nicht zwingend die MaLo-ID angegeben werden muss, denn auch die Zählernummer bleibt gültig. Die MaLo-ID sei jedoch der sicherere Weg, da sie deutschlandweit nur einmal vergeben wird und Verwechslungen nahezu ausschließt. Zählernummern können hingegen doppelt vergeben werden.

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Der Geldratgeber Finanztip warnt gleichzeitig vor einem sorglosen Umgang mit der MaLo-ID. Verbraucher sollten diese Nummer niemals leichtfertig preisgeben, etwa bei unaufgeforderten Anrufen vermeintlicher Stromanbieter. Mit der ID könnten unseriöse Stromanbieter ungewollte Wechsel des Stromvertrags einleiten.

Stromanbieter wechseln binnen 24 Stunden – mit einem Haken

Die zweite wichtige Änderung betrifft die Geschwindigkeit des Anbieterwechsels. Netzbetreiber und Stromanbieter müssen künftig einen Wechsel an Werktagen technisch innerhalb von 24 Stunden abwickeln. Die Beschleunigung soll verhindern, dass Verbraucher nach dem Ende ihres alten Vertrags ungewollt in die oft teure Grund- oder Ersatzversorgung rutschen, weil sich der Wechsel zum neuen Anbieter verzögert.

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Wenn Stromkunden ihren Anbieter wechseln, soll die Abwicklung künftig schneller vonstatten gehen. Finanztip erklärt, warum das ein Trugschluss sein könnte. © Getty Images/iStockphoto | Oleksii Litovchenko

Finanztip zufolge bringt die neue Regel zum Strom weniger Vorteile als zunächst erwartet. Der Grund:

  • Stromanbieter müssen Neukunden erst als solche registrieren und deren Daten aufnehmen.
  • Ein Prozess, der weiterhin länger als 24 Stunden dauern kann.
  • Die beschleunigte technische Abwicklung greift erst nach dieser Kundenaufnahme.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt daher weiterhin eine Vorlaufzeit von einer Woche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nennt zwei Werktage vor dem geplanten Lieferbeginn als Mindestfrist.

Umzug: Rückwirkende Anmeldung des Stromanbieters entfällt

Die dritte Neuerung stellt eine Verschlechterung für Verbraucher dar. Bisher konnten sie nach einem Umzug noch bis zu sechs Wochen rückwirkend einen Stromvertrag für die neue Wohnung abschließen. Diese Option entfällt ab dem 6. Juni.

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Künftig sind nur noch Anmeldungen für in der Zukunft liegende Termine möglich. Das bedeutet: Wer beim Einzug keinen Stromvertrag hat, landet automatisch in der Grundversorgung und zahlt dort in der Regel deutlich mehr. Verbraucher sollten daher bereits vor dem Einzug einen günstigen Vertrag abschließen, um teure Überbrückungsphasen zu vermeiden.

Der Finanztip-Stromvergleich hilft, verbraucherfreundliche Tarife zu finden – Stromanbieter, die negativ auffallen, werden konsequent ausgeschlossen und nicht angezeigt.

Neue Regelungen beim Strom: frühzeitige Planung ist entscheidend

Die neuen Regelungen machen eine sorgfältige Planung noch wichtiger. Wer umzieht, sollte sich frühzeitig um die Kündigung des alten Stromvertrags kümmern oder prüfen, ob eine Ummeldung auf die neue Wohnung möglich ist. Ansonsten zahlen Verbraucher womöglich doppelt – sie zahlen dann sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung.

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Wer nicht umziehen, sondern nur den Stromanbieter wechseln will, muss ebenfalls Fristen im Blick behalten: Denn trotz der neuen Regeln gelten die bisherigen Vertragslaufzeiten unverändert. Verbraucher können erst dann in einen neuen Tarif wechseln, wenn der alte Vertrag wirksam gekündigt wurde.

Die beschleunigte Umstellung innerhalb von 24 Stunden kommt also erst dann zum Tragen, wenn der neue Stromvertrag beginnt. Verbraucher fahren deshalb weiterhin am besten, wenn sie rechtzeitig planen, Fristen beachten und bei Umzügen früh aktiv werden.

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Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung.