Wer heute eine Solaranlage auf dem Hausdach in Betrieb nimmt, für den gilt seit 25. Februar ein neues Regelpaket, „Solarspitzengesetz“ getauft. Es soll die Stromnetze vor Überlastung durch zu viel Sonnenstrom schützen und die Staatskasse entlasten. Der Geldratgeber Finanztip fasst die drei wichtigsten Neuerungen zusammen und erklärt, welche Schlüsse Solar-Interessierte ziehen sollten. Betroffen sind neue Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), für Bestandsanlagen ändert sich nichts.

Solaranlage: Wann die Photovoltaik-Anlage künftig abgeriegelt wird

Anlagen mit einer Solarleistung von mehr als sieben Kilowatt-Peak (kWp) werden zeitnah mit einem Smart Meter, also einem intelligenten Stromzähler, und einer Steuerbox ausgestattet. Die Steuerbox ermöglicht es dem Stromnetzbetreiber, die PV-Anlage herunterzuregeln. Das soll nur in Notfällen geschehen, wenn zu viel Solarstrom erzeugt wird und das Netz überlastet wäre.

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Smart Meter und Steuerbox kosten zusammen 100 Euro im Jahr. Wer seine persönliche Energiewende vorantreiben möchte, muss sich wegen der Zählerkosten aber nicht sorgen. Auch eine Wallbox für ein E-Auto, eine Wärmepumpe oder ein Stromspeicher zur PV-Anlage führen zur Smart-Meter-Pflicht. Im Gegenzug gibt es aber einen Pauschalrabatt auf die Stromrechnung, je nach Region zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr. Alternativ kann man von vergünstigtem Strom profitieren, etwa in Wärmepumpen-Tarifen.

Laut Finanztip ergeben sich durch die neue Technik oft Vorteile. Einzig, falls Zähler und Steuerbox nur für eine PV-Anlage ohne Speicher eingebaut werden müssen, schmälert das deren Rendite.

Geld verdienen: Einspeisevergütung fällt zeitweise weg

An der Börse können Strompreise bei einem Überangebot negativ werden. Der Smart Meter ermöglicht dabei eine zweite Neuerung: Bei negativen Strompreisen bekommen Anlagenbetreiber künftig kein Geld mehr ausgezahlt, wenn sie Strom ins Netz einspeisen. Das spart dem Staat Kosten, der bislang die Produktion von wertlosem Strom entlohnen musste.

Two men assemble a balcony power plant to generate electricity
Wie teuer die eigene PV-Anlage sein darf, um sich zu rentieren, hat Finanztip berechnet.© iStock | Astrid860

Die Einspeisevergütung fällt also stundenweise aus. Nach Einschätzung von Finanztip müssen Anlagenbetreiber aber keine großen Nachteile befürchten, denn ein Mechanismus sorgt für einen Ausgleich. Vereinfacht gesagt werden die verlorenen Stunden aufaddiert und an das Ende der 20 Jahre angehängt, für die die Einspeisevergütung garantiert ist.

Strom: Einspeisung wird auf 60 Prozent begrenzt

Daneben gibt es noch eine dritte neue Regel. Diese greift, solange die oben beschriebene Messtechnik noch nicht eingebaut wurde. In diesen Fällen kann die Einspeisevergütung nämlich gar nicht zeitweise gestrichen werden. Stattdessen dürfen solche PV-Anlagen nur 60 Prozent ihrer möglichen Spitzenleistung ins Netz einspeisen, eine 10-kWp-Anlage also zum Beispiel nie mehr als 6 Kilowatt (kW).

Solche Leistungsspitzen erreichen Solaranlagen nur selten. Laut dem Bundesverband der Solarwirtschaft und Berechnungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin liegt der Verlust über ein ganzes Jahr gesehen im schlechtesten Fall nur bei neun Prozent.

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Bei einer Anlage mit Volleinspeisung, die den kompletten Solarstrom ins Netz schickt, ist das ungünstig. Bei der beliebteren Variante mit Eigenverbrauch des Stroms ist es weniger schlimm: Hier nutzt man am besten ein sogenanntes Home Energy Management System (HEMS). Dieses verteilt den Solarstrom intelligent im Haushalt und kümmert sich außerdem um die 60-Prozent-Begrenzung. Der Vorteil: Man kann Stromspitzen über 60 Prozent selbst im Haushalt verbrauchen, damit ein E-Auto laden oder sie in einen Stromspeicher leiten, den viele zusammen mit der PV-Anlage kaufen. So gibt es kaum Einspeiseverluste durch die 60-Prozent-Regel.

PV-Anlage kaufen: Welchen Preis man höchstens zahlen sollte

Das Solarspitzengesetz bringt mehrere komplizierte Neuregelungen, am Fazit ändert sich aber nur wenig:

  • Analysen von Finanztip zeigen, dass sich eine PV-Anlage auf dem Hausdach bei einem Preis von 1600 Euro pro kWp oder günstiger in fast allen Szenarien lohnt.
  • Innerhalb der ersten 20 Betriebsjahre erwirtschaftet sie selbst bei niedrigen Strompreisen und unter Berücksichtigung von Betriebskosten einen Gewinn, oft wird die Anlage 30 Jahre laufen.
  • Eine 7-kWp-Anlage, die typisch für ein Einfamilienhaus ist, sollte demnach nicht mehr als 11.200 Euro kosten, ohne Stromspeicher.

Früher hatte Finanztip als Preis-Faustregel noch 1800 Euro/kWp genannt. Aufgrund des Solarspitzengesetzes und der erwarteten Strompreissenkungen, auf die sich Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt haben, fährt man nach Einschätzung des Geldratgebers mit 1600 Euro/kWp aber sicherer. Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Lesen Sie auch: Solaranlage kaufen – Finanztip verrät Daumenregel für Kosten und Ersparnis

Ein Stromspeicher zur Anlage lohnt sich, solange sein Preis bei höchstens 600 Euro pro kWh Speicherkapazität liegt. Ein 5-kWh-Speicher sollte also beispielsweise nicht mehr als 3000 Euro zusätzlich kosten. Die Größe des Stromspeichers muss gut zu Haushalt und PV-Anlage passen.

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Finanztip empfiehlt Anlagen mit Eigenverbrauch, wenn der jährliche Stromverbrauch des Haushalts bei 3000 Kilowattstunden (kWh) oder höher liegt. Sind ein E-Auto oder eine Wärmepumpe für die Zukunft geplant, steigt der Strombedarf – das sollte man bei der Anlagenplanung berücksichtigen.

Wer einen geringen Stromverbrauch, aber eine große Dachfläche hat, kann diese auch komplett belegen und die Anlage stattdessen zur Volleinspeisung planen. Dabei profitiert man von einer höheren Einspeisevergütung, muss aber Nachteile durch das Solarspitzengesetz hinnehmen – das belohnt den Eigenverbrauch des Stroms.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.