Seit Januar 2025 gibt es mehr Geld für Familien in Deutschland: Das Kindergeld wurde um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat und Kind erhöht. Davon profitieren grundsätzlich alle Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, wie das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) auf seiner Website erklärt.

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Doch trotz des angekündigten Geldsegens ist die Verunsicherung bei vielen Familien groß: Wo bleibt die versprochene Zahlung? Warum bekommen nicht alle Familien gleichzeitig ihr Geld?

Anspruch auf Kindergeld – auch rückwirkend möglich

Grundsätzlich gilt: Kindergeld wird einkommensunabhängig für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr ausgezahlt. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei einer laufenden Ausbildung, einem Studium oder einem Freiwilligendienst, besteht der Anspruch sogar bis zum 25. Lebensjahr. Zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung ist die jeweilige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Der Antrag auf Kindergeld kann inzwischen bequem online gestellt werden. Wer es allerdings versäumt hat, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, kann zwar rückwirkend Kindergeld erhalten, allerdings nur für maximal sechs Monate vor dem Antragsdatum.

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Auszahlung nach Endziffer: Warum manche Familien länger warten müssen

Familien, die Anfang Januar vergeblich auf den Eingang des Kindergeldes warteten, müssen sich keine Sorgen machen. Die Überweisungen erfolgen gestaffelt über den gesamten Monat verteilt. Entscheidend für den individuellen Auszahlungstermin ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer. Diese Nummer wird bei der Erstanmeldung einmalig vergeben und bleibt dauerhaft bestehen.

Die BMFSFJ erläutert: Familien mit der Endziffer 0 bekommen ihr Geld bereits am Monatsanfang. Danach folgen schrittweise, verteilt auf mehrere Tage und Wochen, die Endziffern 1 bis 8. Wer die Endziffer 9 hat, muss sich bis zum Monatsende gedulden.

Für das Jahr 2025 ergeben sich folgende Auszahlungstermine für das Kindergeld (Quelle: arbeitsagentur.de):

  • Endziffer 0–2: ca. Monatsanfang (zwischen 3. und 10. des Monats)
  • Endziffer 3–6: Monatsmitte (zwischen 9. und 16. des Monats)
  • Endziffer 7–9: Monatsende (zwischen 12. und 23. des Monats)

Achtung bei Wochenenden und Feiertagen: Auszahlung verschiebt sich

Aber auch der festgelegte Auszahlungstag ist nicht in Stein gemeißelt: Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Auszahlung automatisch auf den nächsten Werktag. Ein Anspruch darauf, das Kindergeld an einem bestimmten Tag zu erhalten, besteht laut Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich nicht. Außerdem gilt: Das Kindergeld wird ausschließlich per Überweisung ausgezahlt – eine Barauszahlung ist nicht möglich.

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Mehr Unterstützung durch Kinderzuschlag bis zu 297 Euro

Neben dem Kindergeld gibt es eine weitere finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen: den Kinderzuschlag. Er unterstützt gezielt erwerbstätige Eltern, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nur knapp deckt. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags liegt im Jahr 2025 bei 297 Euro pro Monat und Kind.

Für Familien, die beide Leistungen kombinieren, ergibt sich eine spürbare finanzielle Entlastung: Sie können insgesamt bis zu 552 Euro pro Kind und Monat erhalten – in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten eine echte Erleichterung für viele Haushalte.