Sie bekommen ein Kind oder vielleicht schon ein Zweites oder Drittes? Dann sollten sie zügig Kindergeld beantragen. Ob ein neuer Antrag für Kindergeld gestellt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Klar ist: Der Antrag muss nicht für jedes Kind jährlich gestellt werden, allerdings gibt es Fälle, in denen Sie einen neuen Antrag stellen müssen. Der Überblick:
Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr – ein Antrag reicht
Für Kinder unter 18 Jahren wird Kindergeld ohne weitere Nachweise gezahlt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Wohnsitz in Deutschland) erfüllt sind. Der Erstantrag wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Ein neuer Antrag ist hier in der Regel nur nötig, wenn sich die familiäre Situation ändert – etwa durch einen Umzug ins Ausland oder eine Änderung der Bankverbindung.
Kindergeld nach dem 18. Geburtstag – wann ein neuer Antrag nötig ist
Nach dem 18. Lebensjahr endet der Kindergeldanspruch nicht automatisch, aber es müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden. Eltern müssen dann belegen, dass ihr Kind weiterhin empfangsberechtigt ist, etwa durch eine Schul- oder Studienbescheinigung. Ist das Kind arbeitslos und unter 21 Jahre alt, muss eine Meldung bei der Agentur für Arbeit vorgelegt werden. Diese Nachweise sind regelmäßig zu erneuern, aber ein komplett neuer Antrag ist meist nicht erforderlich – es reicht oft, die erforderlichen Unterlagen nachzureichen.
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Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium
Wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, besteht der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr weiter. Auch hier sind regelmäßig Bescheinigungen einzureichen, um den Anspruch aufrechtzuerhalten. Falls es eine Unterbrechung gibt (z. B. wegen eines Wechsels der Ausbildung oder eines Studiengangs), kann es erforderlich sein, einen neuen Antrag zu stellen.
| Staatliche Leistung | Kindergeld |
| Empfänger | Erziehungsberechtigte, in Ausnahmefällen Kinder selbst |
| Höhe | 250 Euro pro Kind |
| Dauer | ab der Geburt, höchstens bis zum 25. Geburtstag |
| Ausgaben des Staats | Insgesamt 47,9 Milliarden (2022 in Deutschland) |
Natürlich gibt es auch immer Ausnahmen von der Regel: Falls Kindergeld einmal abgelehnt oder längere Zeit nicht gezahlt wurde, muss ebenfalls oft ein neuer Antrag gestellt werden. Gleiches gilt, wenn Eltern nach einer längeren Unterbrechung erneut Kindergeld beantragen möchten.
FMG


