Wie viel Geld braucht ein Kind zum Leben? Ist eine Familie auf Hartz IV angewiesen, zahlt der Staat für alle Kinder bis 14 Jahren 211 Euro - das sind 60 Prozent des Regelsatzes, den ein Erwachsener bekommt.
- Jugendliche erhalten 80 Prozent. Das Bundessozialgericht hält die Regelsätze für die minderjährigen Hilfsempfänger für verfassungswidrig. Jetzt müssen die Bundesverfassungsrichter prüfen, ob der Gesetzgeber die Hartz-IV-Sätze für Kinder nachbessern muss.
Die Richter haben zwar ausdrücklich nicht die Höhe der Leistung beanstandet. Ihre Kritik setzt vielmehr an dem Verfahren zur Festsetzung der Leistung an. So ermittelt zwar die Regierung regelmäßig den tatsächlichen Bedarf für Erwachsene und legt entsprechend die Höhe des Regelsatzes fest. Doch für die Kinder wird einfach ein bestimmter Prozentsatz davon als Bedarf unterstellt. Dies sei willkürlich, rügten die Richter. Auch bei Kindern müsse der wirkliche Bedarf ermittelt und als Basis herangezogen werden. Es verstoße zudem gegen den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz, dass die Bezieher von Sozialhilfe zusätzlich zu der Pauschale mitunter noch einem Mehrbedarf etwa für Nachhilfestunden oder neue Schuhe anmelden könnten, die Hartz-IV-Kinder jedoch nicht.
Kritisch sehen die Richter auch, dass laut Gesetz einem Neugeborenen der gleiche Satz zusteht wie einem 13-Jährigen.
Vor drei Monaten hatte bereits das hessische Landgericht mit der gleichen Begründung die Sozialleistungen für Familien für verfassungswidrig erklärt und Karlsruhe um höchstrichterliche Prüfung ersucht. Juristen gehen jetzt davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht möglicherweise schon im Herbst ein Urteil fällen könnte.
Für Windeln gibt es acht Euro
Vor dem Bundessozialgericht hatten eine Familie aus Dortmund mit zwei Kindern und eine aus Lindau mit drei Kindern geklagt. Für den Anwalt der Dortmunder Familie steht fest, dass die bisherige Regelleistung für Kinder nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. "Für Essen sind 1,02 Euro am Tag vorgesehen, ein Gläschen Babynahrung kostet aber schon 1,39 Euro. Für Windeln gibt es acht Euro. Das reicht eine Woche, aber nicht einen Monat. Und mit 20 Euro im Monat kann niemand ein Kind kleiden."
Sozial- und Familienverbände lobten den Richterspruch und forderten den Gesetzgeber zum raschen Handeln auf. "Eine Korrektur ist längst überfällig", sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, der Berliner Morgenpost. Wer Kinder habe, wüsste, dass ein 13-Jähriger nicht weniger esse als ein Erwachsener. Auch bräuchten die Minderjährigen wachstumsbedingt häufiger neue Kleidung. "Vor allem aber ist in jungen Jahren in der Regel der Bedarf an Bildungsausgaben viel größer als im Erwachsenenalter", sagte Hilgers. Es sei ein Skandal, dass hierzulande immer das Bundesverfassungsgericht bemüht werden müsse, wenn es um die Interessen von Kindern, insbesondere armen Kinder, gehe.
Auch unter Richtern wurde das Urteil begrüßt. Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts, Jürgen Brand, erklärte gestern: "Für 211 Euro ziehen Sie kein Kind durch." Dies sieht auch der Sozialminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU) so. Er forderte von der Bundesregierung ein Konzept zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze für Kinder.
Die Familienexpertin der SPD, Kerstin Griese, sagte, das Urteil stärke die Position ihrer Partei, die seit Längerem schon eine Überprüfung der Kinderregelsätze fordere. Sie wies aber darauf hin, dass die Koalition jüngst einige Beschlüsse gefasst habe, die Hartz-IV-Kindern zugutekämen. So haben bedürftige Kinder bis zur zehnten Schulklasse künftig Anspruch auf ein Schulbedarfspaket im Umfang von 100 Euro im Jahr. Im Rahmen des Konjunkturpakets wird zudem die Regelleistung für Kinder von sechs bis 13 Jahren ab Juli auf dann 70 Prozent des Erwachsenenregelsatzes erhöht. Damit werden die Kinder künftig in drei Altersgruppen eingeteilt.
Georg Ehrmann vom Familienverband Kinderhilfe warnte allerdings vor der Illusion, das Problem der Kinderarmut damit lösen zu wollen, dass die Hartz-Kindersätze erhöht werden. "Unter den Hartz-IV-Familien ist der Anteil der Problemfälle hoch", sagte Ehrmann. Sinnvoller, als pauschal mehr Geld zu geben, wäre deshalb eine Rückkehr zu Einzelfallleistungen. Vor der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005 hätten Sozialhilfebezieher für ihre Kinder bei den Ämtern beantragen können, dass etwa die Kosten einer Klassenfahrt oder die Ausgaben für Kleider und Winterschuhe übernommen werden.
Auch der Kinderschutzbund hält die mit Hartz IV eingeführte Pauschalierung für einen Irrweg. Der Bedarf eines Kindes sei schließlich individuell unterschiedlich, argumentieren die Vertreter des Kinderschutzbundes.
Alle Familien werden profitieren
Kinderschutzbund-Chef Hilmers weist darauf hin, dass von einer generellen Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für die Kinder auch alle anderen Familien in Deutschland profitieren würden. Wenn der Gesetzgeber die wirklichen Bedürfnisse eines Kindes anerkenne, müssten auch die steuerlichen Kinderfreibeträge sowie das Kindergeld angehoben werden, sagte Hilmers. Schließlich solle mit dem Freibetrag sichergestellt werden, dass das Existenzminimum eines Kindes - ebenso wie das jedes Erwachsenen - von der Steuer verschont bleibe. Wenn das Existenzminimum erhöht werde, sei eine Anhebung des Freibetrags zwingend. Aus sozialen Gründen sei dann auch eine Erhöhung des Kindergeldes nötig, da vom Freibetrag lediglich die besser verdienenden Familien profitierten, so Hilmers.
Die Union fordert bereits, wegen der beschlossenen Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Sechs- bis 13-Jährige den gerade erst erhöhten Kinderfreibetrag nochmals um 200 Euro je Kind auf dann 6224 Euro aufzustocken. Beim Kindergeld müsste der Staat - nach Berechnungen des Familienverbands der Katholiken - noch einmal fünf Euro für jedes Kind drauflegen.




