Potsdam - Die brandenburgische Landesregierung ist vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Enteignung von Bauern kalt erwischt worden. "Wir sind überrascht", sagte Ministerpräsident Matthias Platzeck gestern. Darüber, was jetzt finanziell auf das Land zukommen könnte, wollte sich der SPD-Politiker nicht äußern. "Noch sind zu viele Dinge ungeklärt, die in den nächsten Tagen geprüft werden müssen", so Platzeck. Das Urteil enthalte aber auch positive Aspekte, sagte Platzeck, ohne Einzelheiten zu nennen. Eins sei jedoch klar: Es gehe, sollte das Urteil rechtskräftig werden, um die Frage der Entschädigung und nicht um die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse. Anders als seine Ministerpräsidenten-Kollegen aus den anderen neuen Ländern hielt sich Platzeck mit Forderungen gegenüber dem Bund zurück.

Der Straßburger Gerichtshof hatte am Donnerstag, wie berichtet, entschieden, dass Enteignungen in den neuen Ländern nach der Wende, die hauptsächlich ehemalige Bauern betrafen, gegen die Menschenrechte verstießen. Insgesamt gibt es etwa 70 000 Fälle, von denen zwischen 15 000 und 20 000 Brandenburg betreffen. Die finanzielle Belastung, die auf das Land zukommen könnte, wird als "ganz erheblich" eingeschätzt. Der Anwalt eines Betroffenen schätzt den Betrag auf 200 bis 300 Millionen Euro. Finanzministerin Dagmar Ziegler (SPD) will dem Kabinett am Dienstag eine Aufstellung mit genauen Fallzahlen und möglichen finanziellen Folgen vorlegen. Die Ministerin zeigte sich gestern verwundert: "Die Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform haben mehrfach der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standgehalten." Das Land will nun abwarten, wie sich die Bundesregierung verhält. "Die Entscheidungen des Gerichtshofs haben feststellenden Charakter", sagte Ziegler. Der Bund müsse prüfen, welche Konsequenzen zu ziehen seien.

Unterdessen forderte der brandenburgische PDS-Vorsitzende Ralf Christoffers, der Bund solle für die Entschädigungszahlungen aufkommen. Schließlich habe die Regierung Kohl die alte Regelung der Modrow-Regierung seinerzeit außer Kraft gesetzt. Danach durften nur diejenigen geerbtes Bodenreformland behalten, die vor der Wiedervereinigung selbst in der Land-, Forst- oder Nahrungsmittelwirtschaft tätig waren. Alle anderen Betroffenen mussten die Immobilien ohne Ausgleichszahlungen an die neuen Länder abtreten.