Bürgerentscheid

In Berlin gab es bislang zwei weitere Entscheide. In Lichtenberg stimmten genügend Bürger für den Erhalt des Coppi-Gymnasiums. In Friedrichshain-Kreuzberg scheiterte eine Initiative, die die geplante Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße verhindern wollte.

Volksbegehren

Im Gegensatz zum Bürgerentscheid finden Volksbegehren auf Landesebene statt. Voraussetzung für den Start eines Volksbegehrens sind mindestens 20 000 Unterschriften. Seit 2002 wurden fünf Initiativen für ein Volksbegehren gestartet.

Flughafen Tempelhof

Der Erfolg des Bürgerentscheids in Charlottenburg-Wilmersdorf macht den Initiatoren des Volksbegehrens zum Erhalt des Flughafen Tempelhofs, der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) Mut. "Der Bürger wird unabhängig, er weiß, was er will", sagte Icat-Präsident Bernhard Liscutin. "Wir gehen davon aus, dass das Volksbegehren für Tempelhof das noch viel deutlicher zeigen wird." Ende November 2006 startete die ICAT das Verfahren zum Volksbegehren "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen". Mehr als 30 000 Unterschriften -10 000 mehr als notwendig - sammelte die Initiative, um das Volksbegehren zu beantragen. Der Senat erklärte im Mai das Volksbegehren für zulässig, lehnte wie auch das Abgeordnetenhaus das Ziel aber ab. Das Volksbegehren wird daher am 15. Oktober gestartet. Gesammelt werden müssen innerhalb von vier Monaten 170 000 Unterschriften. Mitte 2008 könnte es dann zu einem Volksentscheid kommen.

Bankenskandal

Die Träger des Volksbegehrens "Schluss mit dem Berliner Bankenskandal" wollten mit ihrer im Januar 2004 gestarteten Aktion ein Gesetz zur Neuausrichtung des öffentlich bestimmten Bankenwesens in Berlin durchsetzen. Fast 35 000 Unterschriftenbögen wurden als gültig erklärt. Trotzdem erklärte der Senat im Februar 2004 das Volksbegehren als unzulässig. Damit war es abgeschmettert.

Kita-Betreuung

Um eine bessere Kita-Betreuung ging es den Initiatoren der Aktion "Schluss mit den Kürzungen im Kita-Bereich". Im Mai 2004 meldeten sie das Volksbegehren an, um unter anderem eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes zu erreichen. 16 500 Unterschriftenbögen wurden eingereicht - zu wenig.

Neuwahlen

Die Gewerkschaft der Polizei hatte im Dezember 2004 mit der Initiative "Soziales Berlin für Neuwahlen" die vorzeitige Beendigung der 15. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses erreichen wollen. Das Volksbegehren wurde vom Senat im Januar 2005 als nicht zulässig zurückgewiesen, weil die erforderliche Unterstützung von mindestens 50 000Wahlberechtigten nicht erricht war. Die Gewerkschaft hatte es nur auf 46 000 gültige Stimmen gebracht.