Kritik an Vivantes

Kündigung von Altenpflegerin nicht rechtens

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Foto: Jakob Hoff

Eine Altenpflegerin aus Berlin, die Missstände in ihrem Betrieb Vivantes angeprangert hatte und daraufhin fristlos gekündigt wurde, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg errungen.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat einer Berliner Altenpflegerin Recht gegeben, der wegen ihrer Kritik an den Zuständen in einem Heim fristlos gekündigt worden war. Die Straßburger Richter entschieden am Donnerstag, damit sei gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen worden. Das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der Altenpflege sei so wichtig, dass es gegenüber den Interessen des Unternehmens überwiege. Der deutsche Staat muss der Klägerin insgesamt 15.000 Euro Schmerzensgeld und Prozesskosten zahlen.

Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hatte 2004 Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, einem Vivantes-Pflegeheim, gestellt, nachdem frühere Beschwerden über die unzureichende Personalausstattung und mangelhafte Pflegestandards fruchtlos geblieben waren. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Die Altenpflegerin wurde erstmals im Januar 2005 wegen wiederholter Erkrankungen entlassen. Als die Frau daraufhin gemeinsam mit Freunden und der Gewerkschaft die Kündigung als Versuch der politischen Disziplinierung verurteilte, kündigte ihr der Arbeitgeber fristlos. Diese Kündigung wurde vom Bundesarbeitsgericht 2007 bestätigt.

Die Klägerin sah in ihrer Kündigung und der Weigerung der deutschen Gerichte, ihre Wiedereinstellung anzuordnen, einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Der Menschenrechtsgerichtshof kommt dagegen zu dem Schluss, die Altenpflegerin habe nicht wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht. Ihre Kritik sei auch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen bestätigt worden. Zwar seien die Ermittlungen gegen ihren Arbeitgeber eingestellt worden. Allerdings sei für jemanden, der eine Anzeige erstatte, nicht vorhersehbar, ob die Ermittlungen zu einer Anklage führten oder nicht.

Mit der Kündigung seien nicht nur negative Folgen für die berufliche Laufbahn der Altenpflegerin verbunden, führt der Menschenrechtsgerichtshof weiter aus. Damit sei zudem auch eine abschreckende Wirkung auf andere Mitarbeiter des Unternehmens verbunden. Die Berichterstattung über den Fall könne sogar gesamtgesellschaftlich einen negativen Effekt haben, indem andere Arbeitnehmer in der Pflegebranche vom Anprangern von Missständen abgehalten würden. Die deutschen Gerichte hätten diese Aspekte nicht ausreichend gewürdigt.

( KNA/sei )