Bereits am ersten Prozesstag forderten seine Verteidiger die Einstellung des Verfahrens. Der ehemalige Offizier der ukrainischen Streitkräfte Serhii K. steht seit Mitte Oktober vor Gericht. Der 50-Jährige soll Ende September 2022 ein Kommando angeführt haben, das „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“ die Erdgasleitungen Nord Stream 1 und 2 zerstören sollte. Aufgrund einer nicht erteilten Aussagegenehmigung könne sich der Angeklagte nicht verteidigen, so seine Anwälte. Dies stelle ein „absolutes Verfahrenshindernis“ dar, sagte Anwalt Jes Meyer-Lohkamp zum Prozessauftakt in Saal 237 des Hamburger Strafjustizgebäudes.

Montag, Mittwoch, Freitag

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Der Vertreter des Generalbundesanwalts (GBA), Stefan Schmidt, sagt an diesem zweiten Prozesstag, dass man dem Einstellungsantrag nicht nachkommen müsse. Ein Verfahrenshindernis liege nicht vor, so Schmidt. Es sei fraglich, so Schmidt weiter, ob K.s ehemalige Dienstvorgesetzten überhaupt zuständig seien, eine Aussagegenehmigung zu erteilen oder zu versagen. Bei einem Soldaten der Bundeswehr wäre in Deutschland etwa der Verteidigungsminister zuständig, sagt der Vertreter des GBA.

Nord-Stream-Prozess in Hamburg: Angeklagter darf laut Ex-Vorgesetzten nicht aussagen

Richterin Anne Meier-Göring hatte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages mehrere Dokumente verlesen, die in die Beweisaufnahme des Prozesses einfließen. Eines untersagt etwa dem Angeklagten, Informationen über Einsätze der ukrainischen Spezialeinsatzkräfte, deren Finanzierung, Pläne, Organisation und Ergebnisse preiszugeben.

In dem Schreiben weist der ehemalige Vorgesetzte von Serhii K. darauf hin, dass mehrere Staaten das Vorgehen Russlands als Völkerrechtsverbrechen an der Ukraine anerkennen. Außerdem habe Russland die Pipelines Nord Stream 1 und 2 aktiv zur Kriegsfinanzierung sowie zur Ausübung von Druck auf die Europäische Union genutzt.

Prozess wegen Anschlag auf Nord Stream-Pipelines
Der Angeklagte Serhii K. am zweiten Prozesstag im Gerichtssaal 237.© Christian Charisius/dpa-Pool/dpa | Christian Charisius

Es sei kein Kriegsverbrechen, Infrastruktur zu zerstören, die „vom Aggressor“ eingesetzt werde, heißt es in dem Schreiben weiter. Ein anderes ukrainisches Dokument bescheinigt dem Angeklagten, ein „gewissenhafter Offizier“ gewesen zu sein.

BESTPIX - Nord Stream Bombing Trial Begins In Hamburg
Stefan Schmidt ist einer von zwei Vertretern des Generalbundesanwalts im Nord-Stream-Prozess.© Getty Images | Morris MacMatzen

Der Vertreter des Generalbundesanwalts sagt, er habe „erhebliche Zweifel“ am Inhalt dieser Erklärungen. Diese stammen von Hintermännern, die in die Tat involviert gewesen seien.

Auch interessant

Richterin im Nord-Stream-Prozess über ihre Entscheidung

Der Antrag der Verteidigung, das Verfahren einzustellen, wird abgelehnt. Das verkündet Richterin Meier-Göring nach einer kurzen Beratungspause. Die Durchführung des Verfahrens verletze demnach nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör. Meier-Göring sagt, auch sie habe Zweifel an den Erklärungen der ehemaligen Vorgesetzten. Die Schreiben kommen nicht vom Verteidigungsministerium. „Nach deutschem Recht ist der Angeklagte nicht in der Verteidigung eingeschränkt“, so Meier-Göring.

Prozess wegen Anschlag auf Nord Stream-Pipelines
Das Gericht unter dem Vorsitz der Richterin Anne Meier-Göring im Gerichtssaal 237.© Markus Scholz/dpa-Pool/dpa | Markus Scholz

Das wie von den Verteidigern zu Beginn des Verfahrens benannte „Dilemma“ erkennt der Senat an, so Meier-Göring. Aber es könne nur durch den Angeklagten beseitigt werden.

Jes Meyer-Lohkamp, einer von drei Verteidigern von Serhii K., sagt in einer Prozesspause, die Entscheidung des Gerichts sei „sorgfältig begründet“. Und diese sei „zunächst einmal zu respektieren und hinzunehmen“.

Auch interessant

Serhii K. muss sich wegen eines Kriegsverbrechens verantworten

Anne Meier-Göring war Jugendrichterin in Hamburg, nun ist sie die Vorsitzende Richterin des 3. Strafsenats (Staatsschutzsenat). Mit vier weiteren Richtern und einem Ergänzungsrichter will Meier-Göring die Vorfälle um die Gaspipeline-Sprengungen in der Ostsee vor vier Jahren aufklären.

Der Staatsschutzsenat hält Serhii K. nach vorläufiger Tatbewertung für „hinreichend verdächtig“. Ihm werden Mittäterschaft an einem Kriegsverbrechen des Angriffs gegen zivile Objekte, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen.

Auch interessant

K. soll die Sabotageaktion in der Ostsee geleitet haben. Die Operation soll von einer hochseetauglichen Yacht ausgeführt worden sein, der „Andromeda“. Das Kommando aus mehreren Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten brachte im September 2022 am Grund der Ostsee nahe der dänischen Insel Bornholm Sprengsätze mit Zeitzündern an den Gasleitungen an. Am 26. September detonierten sie und richteten schwere Schäden an.

Ein Sachverständiger des Bundeskriminalamts (BKA) hatte zwei Gutachten erstellt, zum Schadensbefund an den Pipelines sowie zur Explosionsursache. Für seine Untersuchungen zog er Sonar-, Foto- und Videoaufnahmen heran, außerdem Informationen, die sich aus Tauchgängen ergeben haben. So erzählt es der 63-Jährige als Zeuge im Prozess. Es erscheint plausibel, so der Experte des BKA, dass die Sprengstoffladung von außen angebracht wurde.