Es ist ein spektakuläres Verfahren, und einer der größten Sabotage-Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik. Und er begann mit einem großen Auftritt der Verteidiger des ukrainischen Angeklagten Serhii K., der Drahtzieher der Sprengung der Nord-Stream-Pipeline im September 2022 sein soll. Im Prozess haben K.s Anwälte sogar die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie sehen unter anderem Verstöße gegen das Völkerrecht und kritisieren die Haftbedingungen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den früheren Offizier der ukrainischen Streitkräfte vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg begonnen. Drei der vier Leitungen in der Ostsee wurden durch kiloschwere Sprengsätze in circa 80 Meter Meerestiefe beschädigt, an mehreren Stellen trat tonnenweise Gas aus.

Nord-Stream-Prozess: Gab es einen Verstoß gegen das Völkerrecht?

Die Vorwürfe der Anklage des Generalbundesanwalts umfassen das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken, die Störung öffentlicher Betriebe – und ein Kriegsverbrechen wegen eines Angriffs gegen zivile Objekte. Die Gasleitung, so die Bundesanwaltschaft, versorge Menschen mit Wärme und Energie.

Genau mit diesem Kriegsverbrechen begründet die Verteidigung in ihren Eröffnungsvorträgen nun einen Verstoß gegen Völkerrecht: Damals im Haftbefehlsverfahren sei davon keine Rede gewesen, als Italien den Ukrainer nach der Festnahme in Rimini auslieferte. Nun ist das Kriegsverbrechen Vorwurf der Anklage. Das sei rechtswidrig. Nicht mehr in der Anklage enthalten sei dagegen der Vorwurf verfassungsfeindlicher Sabotage. Ein Widerspruch, sagen die Anwälte.

„Dilemma der Verteidigung“ sei militärische Verschwiegenheitspflicht

Ein „Dilemma der Verteidigung“ sei laut Anwalt Jes Meyer-Lohkamp, dass der Angeklagte eine militärische Verschwiegenheitspflicht einhalten muss. Deshalb könne er sich nicht frei äußern und verteidigen. Der Generalbundesanwalt entgegnete diesem Einwand, dass Serhii K. „in der Vergangenheit ja auch kein Problem sah, sich gegenüber Personen aus dem näheren Umfeld zu äußern“. Damit spielte er auf durch Medienberichte bekannt gewordene Telefongespräche mit K.s Frau an, in denen er über den Anschlag gesprochen haben soll.

Darüber hinaus wird eine zentrale Frage des Prozesses sein, ob es sich bei den Pipelines juristisch um ein militärisches Ziel handelt - so argumentiert die Verteidigung. Völkerrechtlich können Angriffe darauf im bewaffneten Konflikt erlaubt sein, während zivile Infrastruktureinrichtungen keine legitimen Angriffsziele darstellen.

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Verteidigung beantragt Einstellung des Verfahrens

Die Beweislage sei laut Verteidigung insgesamt dünn: Es seien auf der Yacht, mit der der Angeklagte und seine Crew zu den Pipelines gefahren sein sollen, weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren gefunden worden. Auch gebe es keine Zeugen, die Serhii K. an Bord gesehen hätten.

Zum Schluss der langen Statements kritisierte die Verteidigung außerdem die Haftbedingungen: Serhii K. befinde sich seit elf Monaten in Isolationshaft und könne kaum soziale Kontakte unterhalten. Dies sei unzulässig. Sie beantragte, das Verfahren einzustellen.

Vor Prozessbeginn zeigte sich K.s italienischer Anwalt Nicola Canestrini zuversichtlich: „Wir werden dafür sorgen, dass niemand als Bauer für andere Figuren auf dem internationalen Schachbrett geopfert wird“, sagte er unserer Redaktion. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für K. die Unschuldsvermutung.