Wer außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Arztpraxen medizinische Versorgung braucht, sucht häufig die Notaufnahme auf – und muss dort oft stundenlange Wartezeiten in Kauf nehmen. Mit dem am Donnerstag beschlossenen Gesetz zur Reform der Notfallversorgung – kurz Notfallreform – will der Bundestag Verbesserungen herbeiführen. Was Patientinnen und Patienten dazu wissen müssen.

Was ist die Notfallreform und warum ist sie notwendig?

Die Notfallreform soll die medizinische Notfallversorgung in Deutschland neu organisieren und die Zusammenarbeit zwischen dem vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen der Krankenhäuser und dem Rettungsdienst verbessern. Ziel ist es laut dem Gesetzentwurf, für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) betonte laut Mitteilung, wie dringend der Handlungsbedarf ist: „Diese Reform ist seit vielen Jahren überfällig.“

Aktuell sind Rettungsdienste und Notaufnahmen überlastet – laut einer aktuellen Umfrage knapp jede zweite. Das liegt einerseits daran, dass die Versorgungsbereiche bislang nicht ausreichend miteinander vernetzt und aufeinander abgestimmt sind. Andererseits müssen Hilfesuchende häufig selbst entscheiden, wohin sie sich wenden. Dabei kommt es immer wieder zu Fehleinschätzungen, sodass Notaufnahmen und Rettungsdienste unnötig in Anspruch genommen werden.

Auch interessant

Was soll sich in der Notfallversorgung konkret ändern?

Mit der Notfallreform werden alle an der Notfall- und Akutversorgung beteiligten Akteure digital vernetzt. Außerdem soll bundesweit klar geregelt werden, wer wofür zuständig ist. So sollen Patientinnen und Patienten schneller an die richtige Anlaufstelle gelangen.

Montag, Mittwoch, Freitag

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Dafür sollen sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend etabliert werden. Sie bestehen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und der Ersteinschätzungsstelle. Notdienstpraxen gibt es bereits. Bislang ist es jedoch gesetzlich nicht verpflichtend, diese an oder in Krankenhäusern einzurichten. Das soll sich ändern.

Darüber hinaus soll die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu einer jederzeit erreichbaren Akutleitstelle ausgebaut werden. Hausbesuche sollen dieses Angebot ergänzen. Neu ist, dass dieser aufsuchende Dienst zukünftig rund um die Uhr verfügbar sein soll – allerdings nur, wenn Menschen nicht in ein INZ kommen können.

Bilanz von Feuerwehr und Rettungsdienst 2023 Potsdam
Rettungsdienste und Notaufnahmen sind aktuell überlastet. Das soll sich ändern.© picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Eine weitere Neuerung besteht in der Finanzierung des Rettungsdienstes. Bisher konnte es vorkommen, dass Notfallpatientinnen und -patienten auf einem Teil der Kosten sitzen blieben. Solche Fälle soll es durch eine Verankerung im Sozialgesetzbuch V nicht mehr geben.

Mehr Politik-News

Wann wähle ich die 112 und wann die 116 117?

Die 112 bleibt die richtige Telefonnummer für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen. Es ändert sich nichts: Bei einem Anruf wird durch die Leitstelle entschieden, ob Rettungswagen, Notarzt oder Hubschrauber losgeschickt werden – oder ob an die Akutleitstelle der 116 117 weitergeleitet wird.

Unter der 116 117 werden die Beschwerden der Anrufenden durch eine ärztliche Beratung eingeschätzt, was auch per Video möglich sein soll. Auf dieser Grundlage soll die passende Versorgung vermittelt werden. Die 116 117 ist bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden zu wählen, etwa bei hohem Fieber oder akuten Schmerzen. Die Terminservicestelle unter der 116 117 bleibt gleichzeitig erhalten.

Wer entscheidet künftig, wo ich als Notfall behandelt werde?

Die Entscheidung, welche Nummer angerufen oder welche Stelle aufgesucht wird, bleibt bei der Patientin oder dem Patienten. Neu ist, dass vor jeder Behandlung eine standardisierte Ersteinschätzung vorgenommen wird – sowohl in den Akutleitstellen als auch in den INZ.

In Akutfällen kann man immer ein INZ aufsuchen, sollte aber möglichst vorher die Rufnummer 116 117 wählen. Dadurch soll abgeklärt werden, ob der Gang ins INZ überhaupt notwendig ist. Als Anreiz dafür gilt: Patientinnen und Patienten, die zuvor die 116 117 angerufen haben, werden in der Regel schneller behandelt als Selbsteinweiser mit gleichgewichtigen Beschwerden.

254930_1325_254930_cover.jpg
Julia Klöckner über Organspende, Krawall im Bundestag und echte Stimmungskiller
Meine schwerste Entscheidung
 

Welche Kritik gibt es an der Reform?

Kritik hagelt es etwa bei der Finanzierung. „Die Notfallrettung wird nicht von den geplanten Ausgabenbegrenzungen ausgenommen. Damit bleibt die Finanzierung des Rettungsdienstes weiterhin unsicher“, sagte ASB-Bundesvorsitzender Knut Fleckenstein der Redaktion. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) betonte gegenüber dieser Redaktion: „Bislang gibt es keinen Ansatz, wie der bisherige und der zusätzliche Aufwand für die INZ refinanziert werden soll.“

Einen Teil der geplanten Änderungen muss die Kassenärztliche Bundesvereinigung umsetzen. Auch sie mahnt davor, dass dies weder finanziell noch personell leistbar sei. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Telematikinfrastruktur sei nach wie vor nicht ausreichend ausgebaut, um alle Leistungserbringer bei der Notfallversorgung miteinander zu vernetzen, so die DKG.

Wann treten die Änderungen in Kraft und wann werden sie im Alltag spürbar?

Noch steht die abschließende Beratung im Bundesrat aus. Die Änderungen treten nach der Verkündung des Gesetzes schrittweise in Kraft. Innerhalb von sechs bis neun Monaten sollen die Standorte der INZ festgelegt werden. Danach sollen in weiteren neun Monaten Kooperationsverträge geschlossen werden.