Mit der Notfallreform will der Bundestag am Donnerstag (15.10.2026) die größte Veränderung der Notfallversorgung seit Jahren beschließen. Künftig sollen Ärzte und Leitstellen stärker darüber entscheiden, wo Patienten behandelt werden. Leichte Fälle sollen die Notaufnahmen nicht mehr verstopfen, und wer wirklich dringend Hilfe benötigt, soll schneller drankommen. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2024 in Deutschland 13 Millionen ambulante Notfälle in Krankenhäusern versorgt.
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Ersteinschätzung entscheidet: Wer landet in der Notaufnahme?
Kernstück ist eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung. Dafür würden die 112 und die 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdiensts miteinander verknüpft werden. Wer anruft, würde dann medizinisch eingeschätzt. Bei einem akuten Notfall käme der Rettungsdienst und brächte die Person in die Notaufnahme. Ist der Fall weniger dringend, soll die Behandlung in einer Notdienstpraxis oder einer normalen Arztpraxis stattfinden. Bei gleicher Dringlichkeit soll bevorzugt werden, wer zuvor die 116 117 angerufen hat.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Ein weiterer Baustein sind „integrierte Notfallzentren“ in oder direkt an Kliniken. Sie bestehen aus Notaufnahme, Notdienstpraxis und einer gemeinsamen Stelle für die Ersteinschätzung, die entscheidet, ob jemand in die Notaufnahme gehört.
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Notfallversorgung: Neuer Wegweiser soll Patientenströme lenken
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sagte gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Wer einen Notfall hat, soll schnell Hilfe bekommen. Das ist zentraler Anspruch unseres Gesundheitswesens.“ Er kündigte einen „Notfall-Wegweiser“ an: Ob jemand ein Notfall sei, werde künftig fachlich entschieden, am Telefon über die 116117 und in den Notfallzentren. So kämen die Patienten an die richtige Stelle, und die Notaufnahmen könnten sich auf die Fälle konzentrieren, die schnelle Hilfe brauchen.
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Es gibt aber auch Kritik. Rettungsdienste wie das Rote Kreuz und die Johanniter befürchten, dass sie durch die Reform unterfinanziert werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor „neuen Parallelstrukturen“. Henriette Neumeyer, Vize-Chefin der Deutschen Krankenhausgesellschaft, kritisierte in der „Bild“: „Zentrale Forderungen der Krankenhäuser bleiben im vorliegenden Gesetzentwurf unberücksichtigt.“ Unter anderem fehle eine ausreichende Finanzierung der Behandlungen in den Notfallzentren.
Große Hilfs- und Rettungsorganisationen verlangen klare gesetzliche und verlässliche Regelungen zur Finanzierung der Notfallrettung. Außerdem fordern sie eine angemessene Beteiligung an einem geplanten bundesweiten Fachgremium, das Empfehlungen für die Notfallrettung erarbeiten soll.
mit dpa








