Die Pläne der US-Regierung und des Heimatschutzministeriums sind vorerst von einem Bundesrichter gestoppt worden. Vorgesehen war, die Gültigkeitsdauer von Visa für Journalisten auf 240 Tage zu verkürzen und Visa für Studierende auf maximal vier Jahre zu begrenzen. Die neuen Regelungen sollten am heutigen Dienstag in Kraft treten. Das Gericht gab jedoch einem Antrag der Klägerseite gegen das Heimatschutzministerium statt und erließ eine einstweilige Verfügung.

Neue Visa-Regelung: Vorhaben der Trump-Regierung liegt auf Eis

Bisher war das sogenannte I-Visum für Journalisten bis zu fünf Jahre gültig. Studierende konnten sich offiziell für die Dauer ihrer Ausbildung in den USA aufhalten. Bundesrichter F. Dennis Saylor IV erließ am Montag Ortszeit eine einstweilige Verfügung, mit der er die geplanten Änderungen des Heimatschutzministeriums vorerst stoppte.

Auch interessant

In seiner 48-seitigen Begründung kritisierte Saylor, das Heimatschutzministerium habe keine begründete Erklärung für die geplante Verkürzung der Aufenthaltsdauer vorgelegt. Für den Richter sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Maßnahme zum Schutz der nationalen Sicherheit erforderlich sein sollte. Zudem habe die Behörde unter ihrem neuen Leiter Markwayne Mullin keine möglichen Alternativen geprüft.

Saylor warf zudem die Frage auf, ob mit den Änderungen möglicherweise andere, bislang nicht genannte Ziele verfolgt würden. Dazu zählte er etwa ein größeres Maß an staatlicher Kontrolle über akademische Einrichtungen und Medien. Auch die Festlegung auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer bezeichnete der Richter als willkürlich. Das Hauptverfahren ist damit jedoch nicht beendet. Eine abschließende Entscheidung über die geplanten Visaänderungen steht weiterhin aus.

Bildungsverbände und Gewerkschaften haben geklagt

Gegen die geplanten neuen Regelungen hatten Bildungsverbände und Gewerkschaften Klage eingereicht. Jon Schleuss, Präsident der Journalistengewerkschaft News Guild-CWA, bezeichnete die Gerichtsentscheidung gegenüber dem Evangelischen Pressedienst als ersten Schritt, um sicherzustellen, dass ausländische Journalisten in den USA frei berichten können.

Wie die New York Times berichtete, hat das Heimatschutzministerium bislang nicht mitgeteilt, ob es gegen die Entscheidung Berufung einlegen will.

epd/rw