Friedrichstraße 176-179, beste Citylage, doch zunehmend ein politisches Problem für Deutschland und Berlin: das russische Kulturinstitut, genannt Russisches Haus. Es ist seit Jahren umstritten. Darf Russland, das die Ukraine seit 2022 mit einem zerstörerischen Krieg überzieht, mitten in der Hauptstadt ungestört seine Kultur vermitteln?

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Und geht es überhaupt um Kultur? Deutsche Behörden halten sich mit Einschätzungen zurück. Doch das französische Innenministerium sagte unlängst, das Haus werde von russischen Geheimdiensten zur Tarnung genutzt. Also ein Spionagenest? Moskaus Außenstelle für hybride Kriegsführung gegen Deutschland? Die Rufe nach einer Schließung mehren sich, zumal nach dem Drohnen-Anschlag auf den Leipziger Flughafen, hinter dem nach Einschätzung von Sicherheitsexperten Russland stecken könnte. Russland hat dies scharf zurückgewiesen.
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Mehrere Abkommen regeln Betrieb des Russischen Hauses
Der „Spiegel“ will jetzt erfahren haben, dass die Bundesregierung erwägt, deutsch-russische Abkommen zu kündigen, die den Betrieb des Russischen Hauses regeln. Ein Rahmenabkommen stammt aus dem Jahr 1992. Ein Abkommen von 2011 klärt die Tätigkeit der Kulturinstitute, ein weiteres von 2013 Fragen der genutzten Liegenschaften. Darin ist auch festgelegt, dass der Bund die Grundsteuer für das Russische Haus trägt. Für 2026 beträgt sie 70.000 Euro.
Befürworter einer Schließung verweisen darauf, dass Berlin das Abkommen von 2011 über die Tätigkeit der Kulturinstitute zum Juni 2027 turnusgemäß kündigen könnte. Die Mitteilung müsste bis 6. Dezember dieses Jahres ergehen. Dies würde die Arbeit des Hauses stilllegen; es bliebe aber eine Immobilie in russischem Besitz.
Eine Anfrage mehrerer Medien, darunter des „Spiegel“, vor einigen Tagen beantwortete das Auswärtige Amt wie folgt: „Angesichts des russischen Vorgehens gegen deutsche Kulturmittler und Organisationen überprüft die Bundesregierung umfassend und kontinuierlich die völkerrechtlichen Vertragsgrundlagen des Russischen Hauses. Dies gilt auch mit Blick auf das in der Fragestellung genannte Abkommen.“
Auswärtiges Amt will Vertragsgrundlagen „überprüfen“
Entscheidend ist dabei die Wortwahl. Laut Auswärtigem Amt würden die Vertragsgrundlagen „überprüft“. Eine einseitige Kündigung der Abkommen durch die Bundesregierung hätte weitreichende Folgen für die Arbeit deutscher Kultureinrichtungen in Russland. Die russische Regierung könnte als Antwort die sofortige Schließung der Goethe-Institute in Moskau und St. Petersburg ankündigen, in denen immerhin noch deutsche Sprachkurse angeboten werden dürfen.
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Zuletzt hatten sich Politiker mehrerer Parteien für eine Schließung des Russischen Hauses ausgesprochen. Steffen Krach, Spitzenkandidat der SPD bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September, stellte sich vor die Tür und forderte eine Enteignung der Immobilie. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter plädierte dafür, die Schließung der Goethe-Institute zu riskieren und die Vereinbarungen mit Moskau auszusetzen. „Russland wertet unsere Zurückhaltung als Schwäche und eskaliert deshalb immer weiter seinen hybriden Krieg, auch bei uns in Deutschland“, sagte er der Deutschen Presseagentur (dpa). „Die Schließung des Hauses wäre ein überfälliges Zeichen von Handlungsstärke und Konsequenz gegenüber dem russischen Aggressor.“

Russisches Haus: BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht gegen Schließung
Gegen eine Schließung argumentiert BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht im Gespräch mit dieser Redaktion. „Was haben denn die ganzen Sanktionen gebracht, die bisher verhängt wurden? Sollen jetzt auch noch die letzten Brücken des Austauschs und der Verständigung abgerissen werden?“, sagte Wagenknecht den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Gerade in Zeiten von Krieg und Spannung brauche man mehr und nicht weniger Dialog. „Russland ist und bleibt unser größter europäischer Nachbar, der einst die Wiedervereinigung ermöglicht hat und mit dem wir in Frieden leben müssen“, sagte sie weiter.
tok mit dpa






