Vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines ist ein zweiter Verdächtiger gefasst worden. Die Bundesanwaltschaft ließ den Ukrainer Wolodymyr Z. in Kroatien, in der Küstenstadt Pula, von dortigen Beamten festnehmen, wie die Karlsruher Behörde mitteilte.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Z. wird des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtigt. Er sollte nach seiner Überstellung aus Kroatien dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.
Bei dem Festgenommenen handelt es sich um den Mann, der im Herbst 2025 bereits in Polen festgenommen worden war. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag damals ab, der Ukrainer kam frei.
Der Mann soll laut Bundesanwaltschaft als ausgebildeter Taucher an den Tauchgängen in der Ostsee beteiligt gewesen sein, bei denen die Sprengsätze an den Gasleitungen platziert wurden. Für den Transport nutzten er und seine Mittäter demzufolge eine Segeljacht, die aus Rostock startete. Mithilfe gefälschter Ausweispapiere soll diese über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden sein.
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Nord-Stream-Anschläge: Anklage gegen mutmaßlichen Komplizen in Hamburg
Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht und sollte auch nie in Betrieb gehen. Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt, mutmaßlich als Reaktion auf die westlichen Sanktionen angesichts des russischen Einmarschs in die Ukraine im Februar 2022.
Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher der Operation, Serhij K., auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste gefasst werden. Er war dort im Urlaub mit seiner Familie.
Ende Juni klagte ihn die Bundesanwaltschaft als Mittäter am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg wegen eines Kriegsverbrechens, des Angriffs gegen zivile Objekte, an, außerdem wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe.
dpa/AFP/dw







