- Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt könnte erstmals die AfD den Ministerpräsidenten stellen
- Doch die AfD gilt als eine vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Partei
- Was heißt diese Bezeichnung genau? Und welche Konsequenzen hat sie?
Sachsen-Anhalt wählt am 6. September einen neuen Landtag. Dabei könnte bei dieser Wahl ein Novum eintreten. Zum ersten Mal hat die AfD realistische Chancen, den Ministerpräsidenten zu stellen. Eine Partei, die vom Verfassungsschutz, zumindest in Teilen, als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft ist. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Etikett?

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Der Maßstab für die Einstufung ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung, vorrangig die Menschenwürde, sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Der Verfassungsschutz prüft nicht, ob eine Partei radikal auftritt. Er prüft, ob sie diese Grundsätze gefährdet oder abschaffen will. Dabei arbeiten die Verfassungsschützer in drei Stufen.
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Verfassungsschutz: So läuft die Einstufung als Verdachtsfall ab
Auf der ersten Stufe steht der Prüffall. Es gibt erste Hinweise, aber keine Belege. Die Behörde darf nur öffentliche Quellen auswerten. Dazu gehören unter anderem Parteiprogramme, Social-Media-Auftritte, Interviews oder Reden. Auf der zweiten Stufe steht der Verdachtsfall, sollten sich Hinweise verdichtet haben. In diesem Fall sind nachrichtendienstliche Mittel erlaubt – geheime Informanten (auch V-Leute genannt), Observationen, Tonaufzeichnungen.
Hält der Verfassungsschutz die verfassungsfeindliche Ausrichtung nicht mehr nur für möglich, sondern für erwiesen, folgt die dritte Stufe: „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Neue Überwachungsbefugnisse bringt das nicht. Was sich ändert, ist die öffentliche Wirkung: Die Partei erscheint im Verfassungsschutzbericht ohne relativierenden Zusatz, und andere Behörden knüpfen daran an, etwa im Beamten- und im Waffenrecht. Ein Gerichtsurteil ist die Einstufung nicht, ein Verbot erst recht nicht. Die AfD steht auf dem Stimmzettel, kann Mandate gewinnen und könnte regieren.
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Warum ist der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt „gesichert rechtsextrem“?
Im Jahr 2021 wurde die AfD in Sachsen-Anhalt zum Verdachtsfall, im Herbst 2023 stufte die Behörde sie hoch. Im Verfassungsschutzbericht von Sachsen-Anhalt 2025 heißt es, der Landesverband sei „die größte Bedrohung für die Demokratie in Sachsen-Anhalt“. Als Grund wird unter anderem die „ethnopluralistische, und damit im Kern rassistische Forderung nach einer Schlechterstellung von Personen, welche die AfD als fremd wahrnimmt“ aufgeführt. Besonders Migranten aus islamischen Ländern werde von der AfD ein „abgewerteter sozialer Status“ zugeteilt, indem die Partei sie zu einer „existenziellen Gefahr“ stilisiert. Dies steht, laut des Berichts, im Konflikt mit Artikel 1 des Grundgesetzes.
AfD Sachsen-Anhalt klagt gegen Einstufung durch Verfassungsschutz
Die AfD Sachsen-Anhalt klagt vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Das Verfahren ruht, bis vor dem Verwaltungsgericht Köln über die Bundespartei final entschieden ist. Auch die Bundes-AfD wurde als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, worauf die Partei mit einem Eilantrag reagierte.
Bis über diesen entschieden ist, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnen. Das Gericht prüft sachlich und inhaltlich, ob die tatsächlichen Anhaltspunkte des Verfassungsschutzes die rechtliche Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ tragen oder nicht.

Für Sachsen-Anhalt ändert sich vorerst nichts. Fünf Landesbehörden dürfen an ihrer Einstufung festhalten, neben Sachsen-Anhalt auch Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen, wo die Partei als Verdachtsfall gilt.
AfD kritisiert den Verfassungsschutz
Immer wieder kritisiert die AfD den Verfassungsschutz und wirft ihm Parteilichkeit vor. Der Verfassungsschutz ist dem Landesinnenministerium unterstellt – er ist „weisungsgebunden“. Das Ministerium kann allerdings keine Beobachtung verordnen. Diesen Schritt muss der Verfassungsschutz selbstständig gehen. Diese Trennung ist in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen geregelt. Zusätzlich kontrollieren Gerichte und Parlamente die Behörde.
Hintergründe zur Wahl in Sachsen-Anhalt – für Sie recherchiert
Der AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hatte angekündigt, im Falle einer AfD‑Regierung den Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form abzuschaffen beziehungsweise grundlegend zu reformieren. Bundesrecht verpflichtet jedes Bundesland, einen Verfassungsschutz zu unterhalten. Eine ersatzlose Auflösung wäre also rechtswidrig. Umbauen, verkleinern und politisch neu ausrichten könnte eine AfD-Regierung die Behörde allerdings trotzdem.












