Der Streit zwischen dem AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah und dem Satiriker Jan Böhmermann hat für den Politiker weitere Konsequenzen. Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Eine am Verfahren beteiligte Person bestätigte der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Angaben des „Spiegel“. Demnach wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Der Haftbefehl geht auf eine juristische Auseinandersetzung Krahs mit Satiriker Jan Böhmermann über dessen Äußerungen in einem Podcast zurück. Das Gericht bestätigte den Haftbefehl nicht und verwies darauf, dass es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handele.
Krah bestätigte unserer Redaktion, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt. „Der diente dazu, mich zum Termin bei der Gerichtsvollzieherin zu bringen“, sagte der AfD-Politiker. Mit der Zahlung sei dieser hinfällig. Gegen Krah waren laut „Spiegel“ noch Forderungen in Höhe von 296,26 Euro aus den Prozesskosten offen.
Krah: Halte Böhmermann für einen „Widerling“
Nachdem Krah die offenen Kosten nicht vollständig beglichen hatte, wurde eine Gerichtsvollzieherin eingeschaltet. Mitte Juli sollte der AfD-Politiker zu einer Vermögensauskunft erscheinen. Zu dem Termin kam er laut „Spiegel“-Bericht jedoch nicht. Daraufhin habe die Gerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Chemnitz den Erlass eines Haftbefehls beantragt.
Er halte diese Forderung – Krah spricht unserer Redaktion gegenüber von 200 Euro – für „unberechtigt“. Sie sei bei ihm angekommen, als er bereits im Urlaub war. „Ich habe deshalb heute widerwillig die Forderung beglichen, aber meinen Anwalt beauftragt, zu prüfen, ob man es zurückfordern kann“, sagte Krah weiter. Böhmermann halte er für einen „Widerling“.

Krah und Böhmermann streiten wegen Champagner-Bestellung
Auslöser des Verfahrens war eine Ausgabe des Podcasts „Fest und Flauschig“. Darin hatte Böhmermann die Zuschrift eines Hörers vorgelesen, wonach Krah auf dem Münchner Oktoberfest im Käfer-Zelt 200 Flaschen Champagner bestellt haben soll.
Auch interessant
Krah wollte gegen die Verbreitung der Aussage vorgehen. Nach Darstellung des Gerichts sah er darin eine mögliche Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Die Justiz folgte dieser Argumentation nicht. Entscheidend war demnach unter anderem, dass Böhmermann im Podcast deutlich gemacht habe, lediglich die Zuschrift eines Hörers wiederzugeben.
Zudem wurde die Darstellung kurz nach der Veröffentlichung korrigiert: Nach Recherchen handelte es sich demnach nicht um 200, sondern um „rund 50“ Flaschen.

„Ich habe gezockt“: Krah zahlte Prozesskosten erst spät
Eine Verletzung von Krahs Persönlichkeitsrecht erkannte das Gericht deshalb nicht. Der AfD-Politiker musste die Kosten des Verfahrens tragen.
Einen Teil der Forderung musste Böhmermann zunächst über ein Vollstreckungsverfahren eintreiben, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Rund 5000 Euro habe Krah schließlich Anfang des Jahres über das Konto seines Sohnes überwiesen. Gegenüber „t-online“ sagte er damals: „Ich habe gezockt.“ Er habe so spät wie möglich zahlen wollen.
Hintergründe zur AfD – für Sie recherchiert
Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski kritisierte gegenüber dem Magazin den Umgang des AfD-Politikers mit seinen Verpflichtungen deutlich. „Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte Gorski dem Magazin.









