Wegen Spionage für China wurde Jian G., ein ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Dresdner Oberlandesgericht befand den Deutschen der geheimdienstlichen Agententätigkeit in besonders schwerem Fall für schuldig. G. soll zwischen 2019 und 2024 als Angestellter im Büro von Krah im Europäischen Parlament sensible Informationen gesammelt und an chinesische Behörden weitergegeben haben.
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Ex-Mitarbeiter von Kra: Angeklagter wies Vorwürfe zurück
In seinem letzten Wort hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig“, sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.

Mitangeklagt war auch G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Separates Verfahren gegen Krah – AfD-Politiker von Urteil nicht überrascht
Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.
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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah ist nach eigenen Angaben nicht überrascht über das Urteil gegen seinen früheren Mitarbeiter Jian G. wegen Spionage für China. „Ich habe bereits unmittelbar nach der Festnahme die nötigen Konsequenzen gezogen und die Sicherheit in meinem Büro deutlich erhöht“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
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Ihm gehe geht es vor allem darum, Klarheit zu gewinnen über die Machenschaften, „deren Opfer ich geworden bin. Diesem Ziel bin ich durch den Prozess näher gekommen, weshalb ich ihn begrüße“, sagte Krah. Er werde nun die Begründung studieren. Absehbar werde sich auch der Bundesgerichtshof noch einmal mit dem Fall beschäftigen.
dpa/bee



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