Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung Deutschlands deutlich mehr Befugnisse erhalten. Eine umfassende Reform, die das Bundeskabinett beschlossen hat, sieht für die deutschen Nachrichtendienste zudem erstmals die Möglichkeit vor, in klar begrenzten Fällen selbst operativ einzugreifen. Es gehe darum, „gegenüber unseren Gegnern auch aktiv handeln zu können“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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So könnte etwa der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) könnten in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoffkomponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen. 

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Dobrindt stellte klar: „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Dies ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts der zunehmenden Fälle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken – vor allem russischer Auftraggeber – dringend notwendig.

Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste verlassen, erklärte Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU). Die deutschen Dienste dürften nicht länger „hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen“. Die Abhängigkeit von Informationen, die befreundete ausländische Nachrichtendienste mit Deutschland teilen, müsse beendet werden. Warken hob positiv unter anderem die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit hervor, Daten länger zu speichern.

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BfV und BND: Erleichterter Zugriff auf Daten und Kommunikation im digitalen Raum

Kernstück der Reform sind jedoch zusätzliche Befugnisse im digitalen Raum, die BND und BfV vom kommenden Jahr an haben sollen, falls der Bundestag diesen Teil des Gesetzentwurfs billigt. Dabei geht es unter anderem um die Online-Durchsuchung: Ein Nachrichtendienst-Mitarbeiter verschafft sich Zugang zu einem anderen Gerät, um an die darauf gespeicherten Daten zu gelangen. Ausgeweitet werden soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ, die es ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen – künftig auch inklusive älterer Inhalte.

Der Entwurf beinhaltet ein abgestuftes Regelwerk für das Auslesen von Geräten und für heimliche Eingriffe in private Computersysteme. Dabei gilt: Je umfassender der Zugriff ist, desto höher sollen die Voraussetzungen und desto stärker soll die Kontrolle sein.

dpa/dw